Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich versuche es jetzt auf diesem Weg, nachdem leider alle meine Zwischenfragen abgewiesen wurden.
– Ja, genau. Ich weiß nicht, ob es hier Angst gibt. Aber ich tue mich tatsächlich ein bisschen schwer, die Euphorie über die letzte BAföG-Novelle, die Sie gerade in Ihrer Rede versprüht haben, zu teilen.
Sie haben mir vorgeworfen, ich hätte empört Zahlen vorgetragen. Diese Zahlen kommen nicht von uns. Das sind keine Zahlen, die sich Die Linke ausgedacht hat. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung zum Beispiel nennt Auszubildende und Studierende – Zitat – „arm, wenn sie nicht im elterlichen Haushalt wohnen“ können. Ob sie aber bei den Eltern wohnen können, entscheiden sie größtenteils nicht selbst, sondern es kommt darauf an, wo sie einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen.
Die letzte BAföG-Novelle haben Sie zwar 2015 verabschiedet, aber im Grunde ist sie erst 2017 wirklich in Kraft getreten, also ganz kurz vor den Wahlen. Die BAföG-Anhebung kam viel zu spät und war viel zu gering. Man weiß jetzt, dass sie letztlich gerade einmal den Kaufkraftverlust durch Inflation seit der letzten Anpassung ausgeglichen hat.
Im gleichen Zeitraum sind aber die Mieten in den Hochschulstädten gestiegen, und zwar um bis zu 48 Prozent. Also kann man festhalten, dass Ihre BAföG-Novelle nicht einmal das ausgeglichen hat. Sogar schon vorher – das hat die SPD selber gesagt – war das BAföG eigentlich zu niedrig, und eine Novelle tat dringend not.
Herr Schulz, Sie haben auf dem Parteitag der SPD im Sommer das Wahlversprechen verkündet, das BAföG müsse endlich bedarfsdeckend sein.
Wir bringen jetzt den Entwurf eines bedarfsdeckenden BAföG ein, bei dem wir uns an den tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen der Studierenden bzw. an den tatsächlichen Mieten orientieren statt an irgendwelchen Sachen, die man sich aussucht. Sie aber werfen uns vor, das sei eine große Empörungsnummer; die Zahlen seien sonst woher geholt und das sei eine utopische Forderung. Dann frage ich mich: Wie kommen Sie selber darauf, im Wahlkampf ein bedarfsdeckendes BAföG zu fordern?