Frau Kollegin Gohlke, darauf gehe ich gerne ein. Zum einen: Lesen Sie Ihren Antrag! Sie beziehen sich auf Zahlen, die vor dem Inkrafttreten der letzten BAföG-Novelle erhoben wurden. Man muss, glaube ich, schon so ehrlich sein, die richtigen Zahlen zu nehmen. Das ist das Erste.
Zweitens. Ich greife das studentische Wohnen als Beispiel auf. Dazu haben Sie in Ihrem Antrag einen konkreten Vorschlag gemacht. Sie wollen sich bei den Mietbedarfssätzen am Mietpreisspiegel orientieren. Ehrlich gesagt ist an dieser Stelle ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl gefragt. Wenn wir ein Gesetzesvorhaben machen, dann müssen wir uns auch fragen, welche Auswirkungen es hat. Um konkret auf diesen Punkt einzugehen: Wenn Sie die Mietbedarfssätze an den Mietspiegel anpassen wollen, dann müssen wir zuerst berücksichtigen, dass niedrige Mieten für manche Hochschulstandorte durchaus ein Attraktivitätsfaktor sein können. Wir wollen die Bedarfssätze für das studentische Wohnen zugunsten aller Studierenden anheben; denn sonst ist zu befürchten, dass es zu Verwerfungen bei den Hochschulstandorten kommt, was die Attraktivität angeht.
Drittens. Sie würden mit Ihrem Vorschlag den BAföG-Ämtern unendlich viel mehr Bürokratie zumuten. Das führte als Erstes dazu, dass sich die Bewilligungszeiten wesentlich verlängerten. Wir möchten die BAföG-Reform so ausgestalten, dass das Geld nicht in der Bürokratie versickert, sondern direkt bei den Studierenden ankommt.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es ist einfach, in der Opposition ganz viele Sachen zu fordern. Wir werden uns, wenn die Situation durch aktuelle Zahlen belegt ist, alle Vorschläge anschauen und dahin gehend prüfen, ob sie zu Auswüchsen der Bürokratie und Verwerfungen zwischen den Hochschulstandorten führen. Wir sind sehr zuversichtlich, eine gute BAföG-Reform hinzubekommen. Wie ich vorhin erwähnt habe, haben wir 1 Milliarde Euro dafür eingestellt. Das ist kein Pappenstiel, sondern ein sehr guter Beitrag.
Danke schön.