Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erinnern Sie sich noch an Ihre Abschlussprüfung? Vielleicht ans Abitur, an die Meisterprüfung oder die Bachelorarbeit? Und an die quälenden Wochen davor, wo man eigentlich nichts anderes im Kopf hatte als Daten, Formeln, Normen, eigentlich gar keine Zeit mehr für irgendetwas anderes hatte und einfach nur auf den Tag hingefiebert hat, an dem das alles vorbei ist?
Jetzt stellen Sie sich vor: In dieser Zeit sagt Ihnen einer, dass Sie nach Ihrer Prüfung für die Miete kein Geld mehr haben. Das ist kein Märchen oder ein abstrakter Fall, sondern so ging es mir ganz persönlich vor meinem ersten Staatsexamen: Zehn Semester waren rum, Regelstudienzeit erreicht; dass ich meinen Abschluss erst nach der mündlichen Prüfung ein halbes Jahr später haben würde, war dem BAföG-Amt relativ egal.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Mit finanziellen Sorgen lernt es sich schlecht. Ein Jurastudium dauert in Deutschland aber im Durchschnitt 10,9 Semester, also ein Semester länger als die Regelstudienzeit. In Zukunft werden Studierende in dieser Zeit auch weiter BAföG bekommen.
Wir führen mit unserer Reform ein Flexi-Semester ein und nehmen Studierenden – aller Fachrichtungen natürlich – den psychischen Druck, damit sie sich nicht um die Finanzen sorgen müssen, sondern sich auf ihren Abschluss konzentrieren können. Das ist ein wichtiger Bestandteil dieser Reform.
Ich möchte auf drei weitere Punkte eingehen:
Erstens. Der Entwurf sieht vor, die Freibeträge beim Elterneinkommen nochmals um 5 Prozent anzuheben, nachdem wir mit der 27. Novelle bereits eine Trendwende erreicht haben. Warum dieser Fokus auf die Freibeträge? Meine Damen und Herren, das hat einen doppelten Effekt: Einerseits erhalten mehr Studierende Zugang zum BAföG – und das ist auch richtig in einer Zeit, in der selbst die Gehaltserhöhung der Eltern von der kalten Progression aufgefressen wird. Und andererseits erhalten Teilgeförderte – und das ist jeder zweite BAföG-Empfänger – mehr Geld.
Ich will das mal an einem Rechenbeispiel deutlich machen: Wer bisher 450 Euro BAföG bekommen hat, der bekommt mit dieser Reform 510 Euro – 60 Euro mehr! Wer da von einer Nullrunde spricht, der ist schief gewickelt.
Und das ist übrigens dreimal so viel wie bei gleicher Anhebung der Bedarfssätze. Meine Damen und Herren, man sieht daran, dass die Bundesregierung hier in einer haushalterisch herausfordernden Lage die richtigen Schwerpunkte bei der BAföG-Reform gesetzt hat.
Bedarfssätze und Freibeträge ändern sich, strukturelle Reformen bleiben. Und deshalb bin ich froh, dass wir die Studienstarthilfe einführen; das ist mein zweiter Punkt. Der Beginn eines Studiums geht mit Sonderkosten für die Studierenden einher – wir haben es schon gehört –: Lehrbücher, Laptop, Mietkaution. Dabei helfen meistens die Eltern. Für Studierende aus armen Familien gibt es diese Möglichkeit aber viel zu oft nicht. Damit der Studienstart trotzdem nicht zur Belastungsprobe wird, gibt es in Zukunft mit 1 000 Euro eine Studienstarthilfe. Meine Damen und Herren, damit stärken wir ein urliberales Prinzip, nämlich das Aufstiegsversprechen in unserem Land.
Und das war uns wichtig – ich bin froh, dass wir es umgesetzt haben –: Die Studierenden müssen für die Studienstarthilfe nicht zum Jobcenter gehen, sie müssen nicht zur Familienkasse gehen, sondern das BAföG-Amt ist mit dem Studienstart für sie zuständig. Dort können sie auch die Studienstarthilfe bekommen. Das ist eine große Erleichterung für die jungen Menschen. Meine Bitte an die BAföG-Ämter und die Länder, die ja für die BAföG-Abwicklung zuständig sind, ist, dass die Studienstarthilfe jetzt zügig umgesetzt wird, digital und unbürokratisch, damit die Studierenden davon von Anfang an profitieren können.
Mein letzter Punkt. Apropos unbürokratisch: Vor einiger Zeit kursierte mal folgendes Zitat im Internet: „BAföG ist, wenn du nachweisen musst, dass deine sechsjährige Schwester kein Nebeneinkommen hat.“ Meine Damen und Herren, das ändern wir. Das Einkommen minderjähriger Geschwister wird nicht mehr fürs BAföG herangezogen. Wir sparen damit Bürokratiekosten bei der Verwaltung und Ärger für die Antragsteller.
Wir setzen in einer schwierigen haushalterischen Lage den Fokus auf die Studierenden. Der Entwurf setzt wichtige Vorhaben aus unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag um. Daran werden wir im parlamentarischen Verfahren anknüpfen.
Ich freue mich auf die Beratungen.