Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde ein sehr wichtiges Thema, dessen Ernsthaftigkeit allerdings durch den unsäglichen Grünenantrag verwässert wird, den wir als Vorabfassung vorgelegt bekommen haben.
Zunächst kurz dazu. Offenbar ist den Grünen gestern eingefallen, schon lange nicht mehr gegen alles Bürgerliche und Vernünftige ihren „Krampf gegen rechts“ geführt zu haben. Man stellte wohl fest: Huch! Morgen ist ja Plenarsitzung, und wir haben noch nicht genug! – Was also tun die Grünen? Wieder einmal alles, was an grünem Hass und roter Hetze jemals gegen Bürgerliches und Vernünftiges abgesondert wurde, zusammenquirlen.
Interessant dabei ist, dass Rot und Grün zusammen Braun ergeben, jedenfalls nach der Farbenlehre.
Also schnell ins Sekretariat, irgendwas kopieren und zusammenstückeln – schwups war die Vorabfassung gestern fertig,
die nun polemisch gegen Rechtspopulisten – damit sind wahrscheinlich wir gemeint und die CDU/CSU, die FDP, Teile der SPD und das rechte Lager, was wohl zusätzlich Frau Wagenknecht und Herrn Lafontaine umfasst – agitiert.
Im grünen hysterischen Übereifer werden in dem Antrag Schulen unter rechten Generalverdacht gestellt, die gesamte Jugendarbeit wird unter rechten Generalverdacht gestellt, und schließlich werden die Feuerwehren unter rechten Generalverdacht gestellt.
Einzig vergessen haben die Grünen tatsächlich die Reichsbürgerinnen; die findet man in Ihrem Antrag gar nicht.
Meine Damen und Herren von den Grünen, das gibt zu denken.
Nicht zu denken gibt die Frage, wie man mit diesem peinlichen Grünenantrag verfahren sollte. Auch in der Endfassung ist das peinlicher, klassischer grüner Murks: Ab damit in die blaue Tonne!
Völlig anders ist der Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP. Da ist tatsächlich ein ernsthafter Ansatz zu erkennen, und wir werden diesem Antrag – ich sage das ganz deutlich von hier vorne –, wenn er denn gut und gründlich vorbereitet ist, zustimmen. Ich wiederhole das gerne auch noch einmal, um einer linksmedialen und staatsmedialen Legendenbildung vorzubeugen. Liebe Links- und Staatsmedien, wenn die Voraussetzungen des Artikel 21 Absatz 3 Grundgesetz vorliegen, muss ein solcher Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Das ist ganz klar und eindeutig die Auffassung der AfD-Fraktion.
Der Bundestag, also wir, soll heute beschließen, die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen, weil diese Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung – ich zitiere – „missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“.
So findet man es im ersten Satz der Begründung in der Vorabfassung Ihres Antrags; die Endfassung kennen wir ja noch nicht. Der geneigte Leser – vor allem, wenn er Jurist ist – liest weiter und begibt sich auf die Suche nach einem tatsachenbestückten Sachverhalt, der diese Aussage unterstützt.
Der geneigte Leser findet aber dazu – nichts. Er findet lediglich einen Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2017, in der vom Missachten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als einer Voraussetzung für den Ausschluss von der Finanzierung gar nicht die Rede ist. Das Wort „missachten“ findet man in dem Urteil überhaupt nicht. Liebe Großkoalitionäre: gut gedacht, schlecht gemacht. Wir helfen dem Ausschuss gerne, den Antrag vernünftig zu formulieren.
Man findet in dem Antrag auch keine einzige Tatsache, wobei freilich gefühlt – da gebe ich Ihnen recht – viel für diesen Antrag spricht und die NPD eine zutiefst widerliche Partei ist. Das muss auch mal ganz klar von hier vorne gesagt werden.
Aber es geht hier nicht um Gefühle oder um Gefühlsduselei, sondern es geht um einen Antrag zum Bundesverfassungsgericht, der den Kernbereich der Demokratie, nämlich das Parteienrecht, betrifft. Ein solcher Antrag muss gründlich vorbereitet werden. Dabei helfen wir, wie gesagt, gerne, liebe Altparteien.
Grundlage für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017 war ein Antrag aus dem März 2013, der im März 2016 verhandelt wurde. Wenn man also auf die Tatsachenfeststellung im Urteil abstellt – das ist dann die mündliche Verhandlung –, waren die Tatsachen bei der Urteilsverkündung schon zwei Jahre alt. Wenn man darauf abstellt, wann der Antrag eingereicht wurde, waren die Tatsachen bereits fünf Jahre alt.
Wenn der vorliegende Antrag erfolgreich sein soll, bedarf dieser nach unserer Auffassung der Aktualisierung und Ergänzung. Er muss – wie wir Juristen sagen – substanziiert und viel gründlicher vorbereitet werden. Es kann nämlich nicht riskiert werden, dass Sie sich vor dem Bundesverfassungsgericht zum dritten Mal in der gleichen Konstellation blamieren und zum dritten Mal mit Ihren Altparteienköpfen gegen die gleiche Wand rennen. Der Antrag muss am Ende erfolgreich sein, sonst machen Sie sich weiterhin lächerlich.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit ist hier die Ansage. Es ist auch gar kein Problem, den Antrag gründlich zu behandeln. Wir könnten ihn am 14. Mai 2018 auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses setzen; da haben wir eine Sondersitzung. Am 4. Juni 2018 könnte die Anhörung mit den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesämter für Verfassungsschutz erfolgen. Wir könnten ihn dann heute in sechs Wochen abschließend hier im Plenum behandeln. Was sind sechs Wochen, meine Damen und Herren? Sie quälen sich inzwischen seit über 15 Jahren mit dem Verbot der NPD herum. Da sollte es auf sechs Wochen nicht ankommen.
Deshalb sage ich noch einmal: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Ich bitte Sie dringend, unserem Antrag zuzustimmen und diese Angelegenheit heute in den Rechtsausschuss zu überweisen, um in sechs Wochen dann auf völlig neuer, klarer Tatsachengrundlage eine Endentscheidung zu treffen. Wir werden zustimmen, wenn es tatsachenbegründet ist, meine Damen und Herren.
Die AfD wird der Überweisung in den Rechtsausschuss, die ich hiermit noch einmal extra beantrage, ganz klar zustimmen. Wenn Sie sich dem verweigern, haben wir leider keine andere Möglichkeit, als uns der Stimme zu enthalten.