Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag der FDP zur angeblichen Bürokratie
und zur Bürokratieentlastung für Unternehmen. Ja, das muss ich so sagen; denn die Koalition der letzten Legislaturperiode und vorhergehende Koalitionen haben dieses Problem bereits gelöst. Deshalb muss ich sagen: Es fehlt bei der FDP ein bisschen an der Frische, sich vielleicht auch um die aktuelle Gesetzeslage zu kümmern.
Ich darf vielleicht zuerst in die Historie gehen. 2005 – das müssen wir feststellen – gab es eine schwierige Situation für die Sozialversicherungsträger. Die sogenannte Schwankungsreserve der Rentenversicherung war auf null abgeschmolzen, die Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung waren spürbar angestiegen, und dasselbe galt für die Arbeitslosenversicherung. Das hat letztendlich dazu geführt, dass ein Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt wurde, um die Sozialversicherungsbeiträge in dem Monat abführen zu lassen, in dem sie erarbeitet werden.
Das bedeutet eben, dass die Beiträge fünf Tage vor Monatsende abgerechnet werden müssen und dann auch abzuführen sind. Dies haben wir seinerzeit mitgetragen; denn angesichts der Alternative, Beitragserhöhungen zu akzeptieren – damals ging es um eine Erhöhung des Beitrags zur Rentenversicherung um 0,5 Prozentpunkte –, war dies bei den schwierigen Entscheidungen, die wir zu treffen hatten, damit die Rentnerinnen und Rentner im Dezember 2005 ihre Rente fristgerecht ausbezahlt bekamen, das kleinere Übel. – Dies zur Historie, warum man die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beschlossen hat.
Ich gebe zu: Das hat uns viel Kritik eingebracht, auch berechtigte Kritik;
denn dieses Gesetz wurde meines Erachtens von den damit befassten Verantwortlichen bei den Sozialversicherungsträgern sehr hart umgesetzt. Die exakte Spitzabrechnung, die Schätzung und dergleichen mehr stießen in den Betrieben auf kein Verständnis und riefen dementsprechend Schwierigkeiten hervor. Es wurden auch Strafen angedroht, mit denen die Unternehmer, die das nicht richtig gemacht haben, belegt werden sollten.
Das hat uns in der nachfolgenden Koalition, mit Bundeswirtschaftsminister Michael Glos an der Spitze, zum ersten Bürokratieentlastungsgesetz geführt, das eine Entlastung bei der Beitragsabführung für die kleinen und mittleren Betriebe vorsah, insbesondere für die Betriebe im Handwerk, die unstete Löhne zahlen, weil sie entweder auf Stundenbasis oder im Akkord abrechnen und dementsprechend nicht fünf Tage vor Monatsende die Stundenzahlen feststellen können. Dass die Umsetzung der Vorgaben für sie schwierig war, ist völlig klar; das geben wir auch zu. Das hat uns auch dazu veranlasst, entsprechende Schritte einzuleiten. Wir haben diese Problematik seinerzeit bereits zum Teil abgebaut, aber – das sage ich ganz bewusst – nicht vollends. Die Zielmarke hatten wir mit dem ersten Bürokratieentlastungsgesetz, das unser damaliger Bundesminister Michael Glos hier in den Deutschen Bundestag mit eingebracht hat und das wir dann umgesetzt haben, noch nicht erreicht. Eine Folge war, dass wir den Normenkontrollrat gebeten haben, dies in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt zu untersuchen.
Herr Kemmerich, wir sollten in der Darstellung schon bei der Wahrheit bleiben; denn es sind nicht 1,4 Milliarden Euro Kosten ob der vorgezogenen Beitragsabführung verursacht worden.
Die 1,4 Milliarden Euro bezogen sich auf die gesamte Lohnabrechnung und nicht auf die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge.
– Doch, doch, lesen Sie es nach.
Das macht nämlich 80 Millionen Euro aus. Das ist auch so niedergelegt. Man muss schon bei den Tatsachen bleiben.
Die Vorschläge des Normenkontrollrats haben wir umgesetzt. Seit 1. Januar 2017 können die Betriebe wählen, ob sie die Spitzabrechnung bevorzugen oder ob sie die vereinfachte Abrechnung der Löhne und der Arbeitgeberbeiträge tätigen wollen. Die Spitzabrechnung machen weiterhin die Unternehmen, die die Löhne in der Mitte des Monats auszahlen, wie Banken, Versicherungen und andere Unternehmen, während sich die Betriebe, die Stundenlöhne bezahlen, für das vereinfachte Verfahren entscheiden werden bzw. mittlerweile schon entschieden haben.
Die Lohnabrechnung beinhaltet also gleichzeitig die Vorauszahlung für die Sozialversicherungsbeiträge. Bei der Erstellung der nächsten Lohnabrechnung werden dann die entsprechenden Korrekturen vorgenommen, um die Angaben der letzten Lohnabrechnung auszugleichen. Somit sind nicht 24 Lohnabrechnungen zu tätigen, sondern weiterhin für jeden Monat eine, also 12 im Jahr. Damit ist das angebliche Problem gelöst. Von den Betrieben kamen auch keine Klagen.
Zu der Alternative, die Sie aufzeigen – Sie haben sich ja nicht wirklich festgelegt –, kann ich nur sagen: Mit einer freiwilligen Vorauszahlung von 28 Milliarden Euro wird wohl nicht so schnell zu rechnen sein. Sie geben ja zu: Wenn wir das Verfahren wieder umstellen würden, dann würde ein Monatsbeitrag an Sozialversicherungsbeiträgen fehlen. Wir hätten dann in einem Jahr wohlgemerkt nur elf Sozialversicherungsbeiträge.
– Ja, natürlich, das würde die Umsetzung Ihres Vorschlags bedeuten. Das hätte einen massiven Liquiditätsentzug in den Sozialversicherungssystemen zur Folge. Das kann nicht Ihr Ziel sein. Das unterstelle ich Ihnen auch nicht. Deshalb wollen wir den vorliegenden Antrag im Ausschuss beraten.