Werter Herr Präsident! Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrte Kollegen! Wir konkurrieren hier um halb eins im Fernsehen mit einem Psychodrama und zwei Horrorfilmen. Das ist – ganz ohne Humor – nicht so weit weg von der Lebenswirklichkeit von Beschäftigten, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben;
denn es ist sehr wohl dramatisch, wenn sie nicht wissen, wie es nach ihrer Befristung weitergeht, wenn sie nicht wissen, ob ihr Vertrag verlängert wird, wenn sie nicht wissen, ob sie vielleicht in eine andere Stadt ziehen müssen, wenn sie nicht wissen, ob sie ihre Beziehung aufrechterhalten können, wenn sie nicht wissen, ob sie ihre Familie ernähren können. Das sind gewichtige Probleme, die wir hier lösen müssen; denn es zeigt sich nicht nur in psychosomatischen Belastungen, es zeigt sich auch in Statistiken: Menschen mit befristeter Beschäftigung sind zum Beispiel seltener verheiratet, haben weniger Kinder und geben bei der Schwangerenkonfliktberatung besonders häufig an, dass sie das belastet und zur Abtreibung bewegt hat. Das können wir nicht wollen.
Das ist ein Thema, das wirklich sehr, sehr viele Menschen betrifft. Wir haben 2,65 Millionen befristet beschäftigte Menschen in Deutschland. Fast jeder zweite Arbeitsvertrag, der neu ausgereicht wird, ist befristet. Das bedeutet: Wir sind hier für eine Menge Menschen und deren Lebenssituation und Lebensglück mitverantwortlich. Da müssen wir was tun.
– Ja, da kommen tatsächlich auch die Flüchtlinge ins Spiel. Das betrifft übrigens vor allem junge Menschen und Ausländer. Wir tun hier also – um das gesagt zu haben – insbesondere etwas für junge Menschen und Ausländer.
Jetzt geht es darum, dass wir etwas tun, was nicht nur gut klingt, sondern auch etwas bringt. Das unterscheidet die demokratischen Sozialisten von der AfD. Denn Sie von der SPD und der Linken haben etwas vorgelegt zur sachgrundlosen Befristung, die abgeschafft werden soll. Schauen wir uns einmal an, was das Teilzeit- und Befristungsgesetz aktuell beinhaltet. § 14 Absatz 1 und 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sagt zum Beispiel, dass es eine Befristung mit Sachgrund gibt. Diese Befristung ist quasi schrankenlos und grenzenlos; da gibt es auch Kettenbefristungen. Sie brauchen nur einen Grund. Das ist nicht besonders abgeschlossen. Da steht zum Beispiel drin – ich zitiere –:
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
Wir lesen: jeder sachliche Grund.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn …
Jetzt folgen acht Punkte. Es ist also eine nicht abschließende Liste.
Sie können beliebig lang befristen. Das passierte zum Beispiel Anja Helffenstein. Sie hatte als Zustellerin bei der Deutschen Post 17 Jahre lang 88 befristete Verträge mit Sachgrund. Das passiert übrigens auch ganz vielen Lehrern, insbesondere in Baden-Württemberg und Hessen. Sie werden just zum Schuljahresbeginn eingestellt und zum Schuljahresende ausgestellt und für die Sommerferien in die Sozialsysteme abgeschoben. Das ist eine Schweinerei. Das können wir hier nicht länger dulden.
Die sachgrundlose Befristung, meine lieben sozialistischen Kollegen, ist auf maximal 24 Monate mit maximal drei Verlängerungen beschränkt. Ich frage Sie, weil ich es wirklich nicht verstehe: Warum wollen Sie ausgerechnet das, was die Arbeitnehmer schützt, abschaffen und das, was die Arbeitnehmer nicht schützt, behalten? Das macht überhaupt keinen Sinn. Und das zeigt: Sie schreiben sozial drauf, unsozial ist drin. Soziale Politik gibt es ausschließlich mit der AfD.
Ich trage Ihnen auch sehr gerne vor, wie wir das regeln wollen. Sie haben ja sicherlich die Drucksache gelesen; ansonsten lade ich Sie ein, Seite drei des Gesetzentwurfs aufzuschlagen. Wir sagen nämlich Folgendes: Diese ganze Unterscheidung zwischen Sachgrund und sachgrundlos hat keinen besonderen Sinn; denn das IAB hat festgestellt: 93 Prozent der befristeten Arbeitsverhältnisse haben tatsächlich einen gedanklichen Hintergrund, der Sinn macht; sie sind sachlich befristet. Das steht nicht immer drauf; denn wenn Sie den Sachgrund in den Arbeitsvertrag hineinschreiben, dann kann der Arbeitnehmer Sie als Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verklagen und gegebenenfalls eine Entfristung des Arbeitsverhältnisses feststellen lassen. Deswegen steht es nicht im Arbeitsvertrag; aber es gibt trotzdem einen Grund.
Wir sagen: Lassen Sie uns diese Grenze zwischen Sachgrundbefristung und sachgrundloser Befristung aufheben. Lassen Sie uns die Regeln, die bisher für die sachgrundlose Befristung galten – maximal 24 Monate mit maximal drei Verlängerungen – verallgemeinern und sagen: Ja, wir brauchen Befristungen für die Flexibilität der Arbeitgeber. Das ist wichtig. Wir haben schon jetzt 1,7 Milliarden Überstunden, und wir wollen nicht, dass es mehr werden. Wir behalten die Befristung als Mittel, aber eben grundsätzlich mit einer Dauer von maximal 24 Monaten und darin maximal drei Verlängerungen.
Darüber hinaus geht nichts. Es sei denn, es gibt wirklich einen besonderen Grund; das können Sie auch nachlesen. Natürlich gibt es manchmal Sonderregelungen, die nötig sind. Aber diese Sonderregelungen müssen eben die Ausnahme sein – und nicht die Regel, wie es im Moment der Fall ist.
Lassen Sie uns darüber gemeinsam im Ausschuss diskutieren. Lassen Sie uns diesen vollständigen Gesetzentwurf zur Basis einer Diskussion über eine Reform, über eine wirklich soziale Reform unserer befristeten Arbeitsverhältnisse machen. Lassen Sie uns darüber diskutieren zum Wohle unserer Arbeitnehmer in Deutschland.
Vielen herzlichen Dank.