Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich prinzipiell, wenn sich die Erkenntnis durchsetzt, dass Befristungen unbedingt begrenzt werden müssen.
Ich freue mich, dass vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die jetzt darunter leiden, dass sie ihren Lebensplan nicht so gestalten können, wie sie das wollen, dass sie keine Familien gründen oder keine Wohnung kaufen können, weil sie oftmals keinen Kredit bekommen, geholfen wird, besser planen zu können. Viele fühlen sich als Menschen zweiter Klasse. Sie haben Angst, ob ihr Vertrag verlängert wird. Sie engagieren sich selten für den Betriebsrat und leisten oftmals unbezahlte Mehrarbeit. Es kann und darf nicht sein, dass Beschäftigte über Jahre hinweg von einer Befristung in die nächste stolpern. Es darf nicht sein, dass diese Unsicherheit endlos ist.
Jetzt lese ich in Ihrem Entwurf, dass Sie die Kettenbefristung reduzieren möchten. Handwerklich ist er – ich möchte das schön ausdrücken – nicht gut gemacht.
Sie kommen auch leider viel zu spät; denn in den Koalitionsverhandlungen haben wir verabredet, dass es künftig keine Befristungen mehr geben kann, wenn man mit demselben Arbeitgeber vorher ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen hatte oder bereits ein oder mehrere Arbeitsverhältnisse – bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren – vorlagen; wir haben das schon öfters gehört. Diese Höchstdauer erstrecken wir auch auf vorherige Entleihungen. Wir nehmen also auch die Leiharbeiter in diese Regelung hinein. Das ist ganz wichtig. Das ist ein Meilenstein. Ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ist dann erst nach drei Jahren wieder möglich. Nach einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann kein befristeter Vertrag mehr abgeschlossen werden. Das ist ein Riesenvorteil. Ich freue mich, dass wir das umsetzen werden.
Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf, man könne davon ausgehen, dass auch eine sachgrundlose Befristung immer vor dem Hintergrund einer betrieblichen Überlegung und daher aus sachlichem Grund erfolgt. Das steht auf Seite 6 Ihres Gesetzentwurfs. So blauäugig wäre ich diesbezüglich nicht. Ich sehe das nicht so, dass Befristungen immer vor dem Hintergrund einer betrieblichen Überlegung und damit aus sachlichem Grund erfolgen. Es ist nicht in Ordnung, wenn ein Arbeitgeber das anspricht.
Mein Anspruch an die Politik ist, dass wir Leitplanken setzen und sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb dieser Leitplanken gut bewegen können. Ich möchte, dass sie damit gut fahren.
Das IAB hat uns bestätigt, dass wir mit diesen im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen den größten Eingriff in das Befristungsrecht seit 1985 vornehmen. Das nutzt 400 000 Menschen. 1985 bin ich selber als Jugendvertreter auf die Straße gegangen und habe gegen die von Helmut Kohl geplante Einführung der sachgrundlosen Befristung demonstriert. Damals waren Sie, Herr Kleinwächter – Sie können nichts dafür –, noch nicht geboren.
Wir werden die Höchstdauer für sachgrundlose Befristungen von 24 auf 18 Monate verkürzen. Insgesamt ist das ein wichtiger Meilenstein, über den wir in der SPD lange und gut diskutiert haben. Dieses Thema hat uns angetrieben, in die Koalition zu gehen. Ich freue mich, dass wir das umsetzen. Das wird vielen Menschen in diesem Land helfen. Das ist ein Weg in Richtung einer arbeitnehmerfreundlichen Politik. Das gilt leider nicht für Ihren Gesetzentwurf.
Ich muss mich korrigieren: Der letzte Redner vor Sonnenaufgang. Danach geht es weiter.