Herr Maier, vielen Dank. – Die Aussage mit dem Kampfmittel gegen Sie wollte ich eigentlich hören.
Niemand hat behauptet, dass Sie wegen Volksverhetzung verurteilt worden sind.
– Ich möchte gerne dem Kollegen Maier antworten. Er hat mich etwas gefragt. Darauf antworte ich jetzt.
Der Kollege Martens hat genau die Trennschärfe und den Unterschied zwischen Beleidigung und Volksverhetzung dargelegt. Ich habe gesagt, Sie sind deswegen angezeigt worden und müssten sich aufgrund dessen mit diesem Paragrafen auskennen. Mehr habe ich nicht gesagt. Das beantwortet Ihre Frage.
Ihre Äußerung dahin gehend, dass es ein Kampfmittel ist, zeigt genau die Intention Ihres Antrags, nämlich hier alles in einen Sack zu packen, das Ganze zu einer Soße zu vermengen und damit dieses Schwert zu entschärfen. Das machen wir aber nicht mit.
Ich werde die angezeigten Äußerungen nicht wiederholen, weil sie es nicht wert sind. Die Damen und Herren von der AfD wissen, was sie und ihre Kollegen gesagt haben. Die meisten hier im Raum wissen es leider auch. Wir müssen uns das ja fast täglich anhören. Spätestens nach dieser Debatte können sich alle Anwesenden hier im Raum, die es bisher nicht wussten, denken, was Sie so von sich geben.
Allen Äußerungen, die ich hier angesprochen habe, ist gemein, dass sie auf die Verächtlichmachung, die Herabsetzung und nicht zuletzt auf die Ausgrenzung eines Teils unserer Bevölkerung abzielen.
Genau für solche Äußerungen ist § 130 gedacht. Er soll nämlich Gruppen, die von der Mehrheit als Minderheit interpretiert werden, vor der Mehrheit schützen. Anders ausgedrückt: Er soll verhindern, dass eine Mehrheit darüber entscheidet, wer zu uns gehört und wer nicht; denn genau das zerstört den Frieden in unserem Land.
Wir wissen in Deutschland aus leidvoller Erfahrung, dass eine entsprechende Stimmung im schlimmsten Fall zu Gewalt und Pogromen führen kann. Das wollen wir alle nicht wieder erleben.
Ihr vorliegender Antrag zeigt – das haben schon mehrere Vorredner dargelegt –, dass Sie den Tatbestand der Volksverhetzung nicht verstanden haben. Auf Bevölkerungsmehrheiten, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, ist der Paragraf einfach nicht ausgerichtet.
Hingegen offenbart Ihr Antrag etwas komplett anderes: Ihr völkisches Weltbild.
Wer Ihn genau durchliest, wird sehen: Er strotzt nur so von Formulierungen wie „die angestammte deutsche Bevölkerung“. Sehr spannend! Was ist denn die „angestammte deutsche Bevölkerung“?
Gehöre ich mit meinen Wurzeln in Polen dazu? Gehören die Kollegin Özoğuz, die Kollegin Fahimi oder die Kollegin Bayram auch dazu? Das können Sie gerne einmal erklären. Melden Sie sich ruhig zu Wort.
Verräterisch sind auch Ihre Ausführungen in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs. Sie führen aus, die Deutschen gehörten zu diesem Zeitpunkt noch zur Mehrheit in Deutschland. „Fremd im eigenen Land“ ist bei Ihnen sozusagen ein Dauerschlager und verwundert mich auch nicht bei jemandem wie Ihnen, Herr Maier, der im Vorprogramm von Björn Höcke vor der Entstehung von Mischvölkern warnt.
Ich mache Ihnen einen guten Vorschlag. Stellen Sie sich doch einmal schützend an die Seite der Deutschen, für die § 130 StGB schon heute gilt, und schützen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Religion, ihres Migrationshintergrundes oder ihrer sexuellen Orientierung von Ihren Kolleginnen und Kollegen diskriminiert werden,
statt sich dafür gegenseitig zu bejubeln und zu beklatschen. Damit würden Sie dem friedlichen Zusammenleben in unserem Land einen deutlich größeren Dienst erweisen als mit diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.