Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle sind uns einig, dass Kinderarmut effektiv bekämpft werden muss. Das gilt für alle Kinder. Wenn man regelmäßig vermeintlich falsch verstanden wird, sollte man es vielleicht bei dem Begriff „alle“ belassen. Das impliziert sowohl deutsche als auch nicht deutsche Kinder.
Außerdem scheinen wir uns grundsätzlich darüber einig zu sein, dass die derzeitige Regelung des Kinderzuschlags das genannte Ziel viel zu selten erreicht. Der Kinderzuschlag kommt nicht dort an, wohin er gehört. Die Regelungen und Berechnungen sind kompliziert, bürokratisch und ineffizient. Ohne alles wiederholen zu wollen, was wir im Laufe dieser Debatte schon gehört haben, möchte ich unterstreichen, dass lediglich 30 Prozent aller Antragsberechtigten den Kinderzuschlag beantragen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bis zu 380 000 Berechtigte gar keinen Antrag stellen. Das bedeutet wiederum, dass die betroffenen Kinder und Familien nachweislich unterhalb des Existenzminimums leben. Das ist für mich ein absolutes Unding.
Vor diesem Hintergrund halte ich die im Antrag vorgenommene Problembeschreibung für zutreffend. Auch ist der vorgelegte Antrag, wie Sie selber schreiben, liebe Kollegin Baerbock, ein erster richtiger Schritt. Ähnliches findet sich im Übrigen aber auch im Koalitionsvertrag. Deswegen hoffe ich, dass die Koalitionäre nun tatsächlich Taten folgen lassen und sich nicht im Klein-Klein oder im Herumdoktern an Symptomen verlieren. Ich befürchte nämlich, dass wir sonst in einem oder in zwei Jahren wieder an gleicher Stelle zusammenkommen müssen, um dann über unerwünschte Wechselwirkungen durch Neuregelungen reden zu müssen. Somit wäre schlussendlich nichts gewonnen. Ganz im Gegenteil: Die guten Vorsätze hätten das Ganze nur weiter verkompliziert.
Wenn wir gemeinsam die Missstände erkannt haben – das ist in vielen Reden gerade schon angeklungen – und uns offensichtlich auch einig sind, dass die Regelungen zum Kinderzuschlag grundlegend reformiert werden müssen, warum stellen wir dann nicht endlich wieder das Wohl der Kinder selbst in den Mittelpunkt? Es geht doch in dieser gesamten Debatte nicht darum, einen Verwaltungsakt oder ein Antragsverfahren nachzubessern; es geht doch vielmehr darum, den Kindern die Hilfe zu geben, die sie tatsächlich brauchen, und zwar schnell, direkt und unkompliziert.
An dieser Stelle bieten wir Freien Demokraten eine klare Lösung an. Wir haben den Mut, umzudenken und auch noch einen Schritt weiterzugehen: ein einkommensunabhängiger Sockelbetrag für jedes Kind, den wir mit Komponenten kombinieren, die die wirtschaftliche Situation der Eltern unbürokratisch berücksichtigen, als eine Leistung aus einer Hand, die wir „Kindergeld 2.0“ nennen. Wir Freien Demokraten streben an, bestehende Leistungen noch mehr zu bündeln, als es im heutigen Antrag vorgesehen ist, so wie es im Übrigen auch viele Verbände berechtigterweise vorschlagen und auch einfordern. Zu nennen sind hier beispielsweise das Sozialgeld, das Wohngeld und auch eine umfassende Einbeziehung der Bildungs- und Teilhabemittel.
Wenn wir es wirklich ernst meinen, dass wir das Kind ins Zentrum unserer Betrachtungen stellen wollen, warum sprechen wir den Kindern dann nicht einen eigenen konkreten Rechtsanspruch auf ihre Leistungen zu?
Dies wäre meiner Meinung nach ein echter Schritt in Richtung Chancen und Teilhabe; es wäre ein echter Schritt zur effektiven Bekämpfung von Kinderarmut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie herzlich ein, in den kommenden Beratungen mit uns zusammen an einem solchen Umdenken zu arbeiten. Nur so kommen wir zu einer effizienten, zielgerichteten und unbürokratischen Lösung im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen; denn es geht um nicht weniger als darum, allen Kindern, und zwar unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Chancen für die Zukunft zu ermöglichen; das ist unsere Aufgabe.
Herzlichen Dank.