Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der Einzelplan „Auswärtiges Amt“ ist so aufgestellt, dass von einer echten parlamentarischen Kontrolle für von der Regierung geplante Ausgaben zu einem großen Teil nicht die Rede sein kann. Und das geht so: Geplante Ausgaben werden unter sogenannten Titeln mit entsprechenden Themenüberschriften angegeben. Für einen bestimmten Titel – nennen wir ihn „Titel A“ – wird eine bestimmte Summe als geplante Ausgabe festgesetzt, genauso für Titel B, C usw. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses diskutieren dann darüber, ob das Geld, das zum Beispiel für Titel A geplant ist, angemessen und wirtschaftlich sinnvoll ist. Das tun sie auch im Hinblick auf alle weiteren Titel. So weit, so gut.
Es gibt aber auch die Einrichtung der sogenannten Deckungsvermerke. Wenn diese unter einem Titel stehen und entweder einen anderen Titel oder sogar mehrere benennen, kann das für Titel A geplante Geld genauso gut für Titel B oder C verwendet werden. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang dies geschieht, obliegt wiederum allein der Regierung. Das Auswärtige Amt hat einen Deckungskreislauf aufgebaut, bei dem insgesamt knapp über 2 Milliarden Euro innerhalb dieses Deckungskreislaufes untereinander nutzbar sind. Das entspricht knapp 40 Prozent seines gesamten Haushalts.
In einer weiteren Titelgruppe desselben Kapitels hat es noch einen Deckungskreislauf über weitere circa 650 Millionen Euro eingerichtet, sodass in einem einzigen Kapitel knapp 2,7 Milliarden Euro untereinander nutzbar und vermischungsfähig sind. Das heißt, nahezu die Hälfte des Haushalts des Auswärtigen Amtes von knapp über 5,3 Milliarden Euro ist der konkreten parlamentarischen Kontrolle des Bundestages entzogen.
Die Regierung kann das Geld insoweit hin- und herschieben, wie sie will, und das hat sie im letzten Jahr auch getan. Denn sie hat im letzten Jahr insgesamt circa 640 Millionen Euro über dem Plansoll des Jahres 2017 bei zwei Titeln des erstgenannten Deckungskreislaufs ausgegeben, und es ist aus dem Einzelplan nicht nachvollziehbar, aus welchen Titeln die Deckung genommen worden ist und ob und in welcher Höhe insoweit überplanmäßige Ausgaben in Anspruch genommen worden sind.
Die hiesige Diskussion im Haushaltsausschuss und im Plenum über die Haushaltsplanung des Auswärtigen Amtes ist daher – jedenfalls zu einem großen Teil – reines Theaterspiel, sozusagen Schattenboxen.
Eine echte parlamentarische Kontrolle findet bei der Planung dieses Haushalts aufgrund der Deckungskreisläufe nicht statt. Die wahren von der Regierung geplanten Zahlungsströme bleiben dem Bundestag daher zum großen Teil verborgen.
Wir, die AfD, beantragen daher, alle Deckungsvermerke zu streichen, soweit ein Gesamttitel gebildet werden kann.
Und man komme uns nicht mit dem Argument, dass ein flexibles Handeln erforderlich und deshalb die Deckungsvermerke notwendig seien; denn genau hierfür gibt es die Instrumente der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben. Diese Instrumentarien sind die haushaltsrechtlich vorgesehenen Möglichkeiten, Spielraum für flexibles Handeln in Krisenfällen zu schaffen.
Dann haben auch der gesamte Haushaltsausschuss und der Bundestag die Möglichkeit, die konkrete Verwendung der von unserer Bevölkerung hart erarbeiteten Steuergelder zu prüfen.
Alles andere bedeutet, dass dem Bundestag die konkrete parlamentarische Kontrolle zu einem großen Teil entzogen wird.
Wer glaubt, dass das nicht zu steigern sei: Nein, es geht noch mehr – Stichwort „parteinahe Stiftungen“.
Entstanden sind bei diesen inzwischen riesige Apparate. Zusammen beschäftigen sie – Zitat aus der „Welt“ vom 12. Februar 2018 – „mehr als 2 000 Angestellte“. Mit dem Ausland zusammen sind es doppelt so viele, also 4 000.
Im Ausland werden insgesamt 300 Vertretungen und Büros unterhalten. Davon entfallen allein auf die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung 100 Auslandsbüros
und auf die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung 80 Auslandsbüros.
Deutschland als Staat hat ein Netz von 153 Botschaften und damit eines der besten Netze weltweit. Unsere parteinahen, nahezu vollständig aus Steuergeldern finanzierten Stiftungen können es aber noch besser:
SPD und CDU kommen ohne die CSU allein auf 180 Auslandsvertretungen.
Die parteinahen Stiftungen finanzieren über das Auswärtige Amt unter anderem Stipendiaten. Während der DAAD und die Humboldt-Stiftung über das Auswärtige Amt jährlich fast 50 000 Studenten und Akademiker aus dem Ausland fördern,
geben die parteinahen Stiftungen zur Anzahl der von ihnen geförderten Studenten keine Auskunft. Weshalb halten sich die parteinahen Stiftungen hier im Gegensatz zu den politisch neutralen Durchführern so bedeckt?
Benötigen wir für eine Ausreichung von Stipendien im Ausland überhaupt parteinahe Stiftungen? Wäre es nicht besser, die Stipendienvergabe auf politisch neutrale Durchführer zu beschränken?
Auch dadurch könnten Synergien genutzt und in erheblichem Umfang Steuergelder eingespart werden.
Wir, die AfD, fordern mit dem Bund der Steuerzahler den Bundestag daher auf, ein separates Gesetz für parteinahe Stiftungen zu beschließen und damit die kaum zählbaren Aktivitäten mit einem Steuergeldzufluss von zuletzt 581 Millionen Euro im Jahr 2017 transparent zu machen,
zumal die Regierung laut dem Bund der Steuerzahler offen sagt, keinen blassen Schimmer zu haben,
welche internen Kontrollmechanismen die Stiftungen bei der Prüfung der Mittelverwendung haben.