Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn eine neue Bundesregierung ins Amt kommt, dann darf man erwarten, dass auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes – und darüber möchte ich sprechen – das relativ hohe Schutzniveau, das wir in Deutschland haben, nicht nur gewahrt, sondern ausgebaut und insbesondere an die sich wandelnden sozialen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten angepasst wird. Die wenigen verfügbaren Zahlen des Einzelplans 07 geben da nicht viel her, auch wenn die Ministerin heute in diesem Hause und davor im Ausschuss schon weitere Erläuterungen gegeben hat.
Aber es gibt den Koalitionsvertrag. Er enthält immerhin 15 mehr oder weniger konkrete Aussagen zur Verbraucherpolitik, die vielleicht noch nicht die Handschrift der Ministerin tragen, aber immerhin zunächst den verbindlichen Handlungsrahmen der Verbraucherpolitik der Großen Koalition bilden. Aus Zeitgründen darf ich nur ein paar wenige dieser 15 Programmpunkte herausgreifen, damit Sie sehen, in welche Richtung es geht und ob es überhaupt in irgendeine Richtung geht. Da heißt es – ich zitiere mit Genehmigung –:
Wir werden die Verbraucherrechte bei ambulanten Pflegeverträgen stärken. …
Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobilienkrediten müssen angemessen … sein. …
Dynamische Preisbildung muss Verbraucherinnen und Verbrauchern nach klaren Regeln transparent dargestellt werden. …
Anbieter des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs werden dazu verpflichtet, eine Schnittstelle für Portale bereitzustellen, die Information und Buchung integrierter Mobilität (wie z. B. Tickets) deutschlandweit ermöglicht. …
Die Verbraucherzentralen werden mit der Fortsetzung der Bereitstellung von Materialkompassen … beauftragt.
Die Arbeit des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen wird fortgesetzt …
Was wir hier sehen, ist ein Flickenteppich von Einzelmaßnahmen, die in keinem inneren Zusammenhang stehen
und die obendrein in vielen Fällen nichts weiter darstellen als die Fortführung von Maßnahmen und Projekten, die es schon seit Jahren gibt.
Was daran neu sein soll, das müssen Sie uns noch erklären. Es mag ja sein, dass viele dieser Einzelmaßnahmen jeweils für sich genommen sinnvoll sind, aber sie stehen in keinem inneren Zusammenhang. Es ergibt sich kein verbraucherpolitisches Profil daraus. Schwerpunkte werden nicht gesetzt.
Wissen Sie, es kommt mir so vor, als ob die Große Koalition sagt: Wir basteln uns ein Verbraucherprogramm. Konzepte haben wir keines, das macht aber nichts. Wir nehmen ein paar Punkte von den Verbraucherzentralen, wir nehmen ein paar Punkte vom Deutschen Mieterbund, wir nehmen ein paar Punkte vom Bund der Versicherten, und damit es nicht so einseitig ist, nehmen wir noch etwas von der BaFin, von den Verbänden der Verkehrswirtschaft und denen der Anbieter dazu. Das Ganze verrühren wir zu einem Kessel Buntes und kleben das Etikett „Verbraucherpolitisches Programm der Bundesregierung“ drauf.
Das ist allerdings kein Programm, meine Damen und Herren, es ist bestenfalls eine Collage aus Versatzstücken der Programme Dritter, ein Programm aus zweiter Hand. Das alleine ist schon ein Offenbarungseid.
Kein Wort findet sich in der Koalitionsvereinbarung zu Themen, die die Verbraucher heute sehr stark beschäftigen, etwa zu den Folgen des explodierenden Onlineversandhandels und den rechtlichen Fragen, die sich daraus ergeben, zu den Fragen der Versorgungssicherheit, die damit zusammenhängen, auch gerade beim grenzüberschreitenden Onlinehandel, und zu den sich ausbreitenden elektronischen Zahlungsverfahren.