Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, die zwei Besonderheiten des Einzelplans 07 sind angeklungen: Zum einen ist es der kleinste Etat mit gerade einmal mit 782 Millionen Euro, aber dieser Umfang darf keinen Rückschluss zulassen auf die Bedeutung dieses Themenfeldes. Ich glaube, dass die heutige Debatte sehr deutlich gemacht hat: Rechtspolitik ist mittlerweile auch Gesellschaftspolitik.
Ich will die zweite Besonderheit gleich anfügen: Es ist – auch das ist schon angeklungen – der Einzelplan mit dem höchsten Eigendeckungsgrad. Den Ausgaben von 782 Millionen Euro stehen Einnahmen durch Gebühren in Höhe von 568 Millionen Euro – geschätzt – für dieses Jahr gegenüber, und die Einnahmen steigen. In 2017 waren es 541 Millionen Euro.
Wenn wir uns fragen, welcher Bereich den größten Beitrag zu diesen Einnahmen leistet, sehen wir: Das ist das Deutsche Patent- und Markenamt. Die Gebühreneinnahmen aus Patentanmelde- und -schutzverfahren beliefen sich in 2017 schon auf 386,5 Millionen Euro, geschätzt für 2018 sind es 410 Millionen Euro.
Wir alle wissen, dass die Zahl der Patentanmelde- und -schutzverfahren steigt. Diejenigen, die in der letzten Ausschusssitzung dabei waren, wissen, worauf ich hinaus will. Wir sollten uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, in den weiteren Beratungen sehr gut überlegen – Frau Ministerin, ich bin froh, dass ich in dieser Frage im Ausschuss bei Ihnen an eine offene Tür geklopft habe –, ob wir gerade beim Deutschen Patent- und Markenamt in diesem Haushalt keinerlei Stellenaufwuchs vornehmen sollten. Wir alle wollen, dass Deutschland Wirtschafts- und Forschungsstandort ist. Dann ist es nicht zeitgemäß, ich will fast sagen: nicht angemessen, wenn Anmelde- oder Schutzverfahren teilweise bis zu sechs Jahre dauern.
Rechtspolitik ist Gesellschaftspolitik. Sie ist aber auch Sicherheitspolitik.
Deswegen bin ich froh, dass wir im Koalitionsvertrag als einen Baustein vereinbart haben, dass wir Kinder und Jugendliche im Internet besser vor sexuellen Übergriffen schützen wollen.
Wir haben vereinbart, dass wir den untauglichen Versuch – das ist die juristische Formulierung – des Cybergroomings unter Strafe stellen wollen.