Ich habe in meiner Einführung gesagt, dass sich das G-7- bzw. früher das G-8-Format dadurch auszeichnet, dass man Völkerrecht und Rechtsstaatlichkeit achtet. Die Annexion der Krim ist ein flagranter Bruch des internationalen Völkerrechts gewesen.
Deshalb ist der Ausschluss Russlands aus dem G-8-Format unvermeidbar gewesen.
Wir haben aber entgegen dem, was Sie immer wieder sagen, die Gesprächsfäden nicht abgebrochen. Es gäbe heute keine einzige Verhandlung über die Frage, wie man die Krise in der Ostukraine lösen kann, wenn wir nicht den Gesprächsfaden gesucht hätten. Ich denke hier an die Minsker Beschlüsse. Es gibt, wie ich schon berichtete, permanente Kontakte. Es gibt Kontakte im G-20-Format. Wir müssen miteinander reden, wenn wir Meinungsverschiedenheiten haben, vielleicht mehr als sonst. Das tun wir. Aber ein Format, das ausdrücklich auf die Achtung des Völkerrechts ausgerichtet ist, ist damit im Augenblick für Russland nicht gangbar.