Sehr geehrter Herr Throm, ich wollte die Frage vorhin schon Ihrem Kollegen stellen, aber da Sie jetzt erneut darauf herumreiten, dass es ja vollkommen egal sei, wie man diese 1 000 Menschen auswählt, möchte ich auf diesen Punkt doch noch einmal eingehen. Denn das ist genau der Punkt, wo führende deutsche Juristen, wo etliche Verbände in ihren Stellungnahmen auch schon im Innenausschuss darauf hingewiesen haben, dass man damit Recht zu Willkür macht. Sie haben jetzt sogar noch einmal betont, dass Sie das vollkommen in Ordnung finden, wenn man das nicht rechtlich regelt, wenn man keine Kriterien hat, wenn man das Ganze einfach dem Zufall überlässt.
Außerdem haben Sie gesagt, dass es keinen Rechtsanspruch gibt. Das macht die Sache ja noch heftiger,
weil niemand ein Recht darauf hat, zu klagen, dass sein Kind wirklich ein Härtefall ist, dass sein Kind sonst umkommt. Schauen Sie sich die Härtefallregelung doch einmal an. Frau Kollegin Amtsberg hat ja schon betont, dass es im letzten Jahr überhaupt nur 66 Härtefälle gegeben hat mit den Kriterien, die Sie hier anführen. Meinen Sie, es seien keine Härtefälle, wenn Kleinkinder in der Türkei ohne ihre Eltern sind, wenn Kinder im Kriegsgebiet leben, wo Bomben fallen, wo Giftgasanschläge verübt werden? Sie sagen: Mal schauen, was dann passiert. Das ist nämlich das, was Sie eigentlich wollen. Sie haben ja auch gesagt: Wir wollen gar nicht, dass Familien nachkommen, dass dieses Kontingent gar nicht erst ausgeschöpft wird und man keine Kinder aus Kriegsgebieten nachholt.
Deswegen noch einmal meine Frage: Wie wollen Sie nach diesem Gesetz Menschen ohne Kriterien hierherholen? Ist es Ihnen überhaupt ein Anliegen, dass ein Kind aus diesen Kriegsgebieten herauskommt?