Schön, Frau Kollegin Baerbock, dass Sie am Schluss überhaupt noch eine Frage gestellt haben. Ich würde Ihnen anraten, dieses Gesetz erst einmal zu lesen.
Dort stehen die Kriterien drin, nach denen wir die Härtefälle bemessen wollen. Aber ich weiß nicht, wie Sie es machen wollen, ob Sie das minderjährige Kind generell wichtiger werten wollen als beispielsweise die kranke Mutter.
Das geht hier, glaube ich, in einem abstrakten Verhältnis nicht. Deswegen machen wir das, was wir in Deutschland bei vielen Gesetzen machen. Wir machen eine fehlerfreie Ermessensentscheidung der Behörden und lassen diesen einen gewissen Spielraum, sehr geehrte Frau Kollegin.
Abschließend: Zur FDP habe ich etwas gesagt. Den Linken und den Grünen – das haben wir gehört – ist das Gesetz zu streng, zu hart. Den extremen Rechten, der AfD, ist es zu menschlich. Genau das ist der Beweis, dass wir in der Großen Koalition genau richtig liegen, dass wir die Mitte, eine gute Balance zwischen Härte und Humanität, getroffen haben. Deswegen werden wir das Gesetz so beschließen.
Herzlichen Dank.
Interfraktionell wird die Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 19/2438, 19/2523 und 19/2515 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.