Herr Kollege Luczak, sind Sie mit mir der Meinung, dass das Grundgesetz vorsieht, dass die Ressorts in Verantwortung der Ministerien geführt werden? Dazu gehört der Entwurf eines Gesetzes, der anschließend in den Ressorts abgestimmt wird und dann im Regelfall als Entwurf im Kabinett beschlossen wird und dem Parlament zugeleitet wird, wo dann die Fraktionen mit ihm nach Belieben verfahren können: ändern, erweitern, wie auch immer. Jedenfalls: Abstimmung muss zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht geschehen.