Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Guten Morgen, Herr Höferlin, herzlich willkommen in der Realität. Ihre Kolleginnen und Kollegen im Europaparlament wussten ja, als sie zugestimmt haben, dass mit der Datenschutz-Grundverordnung etwas Gutes geschaffen wird.
Insofern: Herzlich willkommen.
Hören Sie einfach zu. Sie hatten ja in den letzten Jahren Bildungsurlaub,
das haben Sie vorhin so gesagt. Vielleicht lernen Sie auch heute noch ein bisschen was dazu.
Wir wissen ja: Daten sind nicht nur das Kapital, sondern auch der Rohstoff, den wir für unsere wirtschaftliche Entwicklung brauchen. Deswegen ist es eben auch wichtig, dass wir da nicht nationale Einzelregelungen im Datenschutz haben, sondern – das ist übrigens auch im ureigenen Interesse von kleinen und mittelständischen Unternehmen – dass wir da europaweit einheitliche Regelungen haben, auf die sich alle Bürgerinnen und Bürger verlassen können.
– Jetzt warten Sie doch einfach mal ab. – Genau diese europaweite Klarheit über die Daten ist eine ganz wichtige Voraussetzung, um unser Ziel eines digitalen Binnenmarktes in der Europäischen Union zu erreichen. Damit wird endlich auch die Umsetzung eines Level Playing Fields möglich. Das bedeutet also: Jeder, auch weltweit agierende Unternehmen, hat sich an die gleichen Regeln zu halten und kann sich eben nicht, wie im Fall Facebook mit Irland geschehen, das Land raussuchen, in dem besonders niedrige Datenschutzbedingungen gelten. Wozu das geführt hat, mussten wir alle beim Thema Facebook in den letzten Monaten erfahren.
Da wurden eben die Rechte der Bürgerinnen und Bürger – Frau Esken hat darauf hingewiesen: es geht im Wesentlichen um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, nicht um den Schutz der Daten – von Facebook missachtet und unterhöhlt, weil das Unternehmen wusste, dass die bisher vorgesehenen Strafmaßnahmen, nämlich in einer maximalen Höhe von 300 000 Euro, für ein Unternehmen wie Facebook, einem weltweit agierenden Konzern, völlig irrelevant sind. Wichtig ist, dass wir jetzt – auch das wurde erwähnt – Strafen verhängen können. Wenn weltweit agierende Unternehmen mit einer offensichtlichen Datensammelleidenschaft oder Datensammelwut mit entsprechenden Sanktionen belegt werden können, dann – wir sehen den Erfolg – erfolgen Anpassungen.
Frau Cotar, Sie müssen schon akzeptieren: Es gibt einen Beschluss der Datenschutzbeauftragten. Es ist übrigens in der Verordnung und in dem Gesetz in Deutschland vorgesehen, dass es eine Kaskade von Eskalationsstufen gibt: Erst gibt es einfache Interventionen eines Datenschutzbeauftragten mit Hinweisen dazu, was zu unterlassen ist und wo etwas verändert werden muss. Erst am Ende der Eskalationsstufen steht tatsächlich eine Bußgeldverhängung. Das, was Sie hier sagen, dass diese Regelungen Willkür seien, stimmt eindeutig nicht. Das, was Sie mit Fakten machen, Frau Cotar, ist Willkür, nicht das, was von den Datenschutzbeauftragten vorgenommen wird.
Damit ist auch klar, dass eben nicht die kleinen Unternehmen im Fokus stehen, sondern die großen, weltweit agierenden Unternehmen. Es muss darum gehen, dass wir deswegen Klarheit schaffen.
Wir haben es leider erleben müssen, dass mit, sage ich mal, windig-findigen Geschäftsmodellen Gerüchte verbreitet wurden. Ich nenne vielleicht einmal eines der absurden Beispiele: In Bayern wurde erzählt, dass der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte bzw. seine Außendienstmitarbeiter Listen hätten, welche Unternehmen in welcher Höhe abgemahnt werden sollen. Das Interessante an der Geschichte ist, dass der bayerische Datenschutzbeauftragte gar keine Außendienstmitarbeiter hat. An dieser Stelle brauchen wir einfach Klarheit, mit welchen wirklich falschen Informationen und Gerüchten Ängste geschürt werden, um hinterher die eigene Dienstleistung teuer zu verkaufen.
Auch da vielleicht ein kleiner Hinweis: Ich konnte meine Website übrigens nach Durchsicht der Vorschriften und nach Hinweisen der Landesdatenschutzbeauftragten ganz gut selber überarbeiten. Es hat mich keine 8 000 Euro gekostet. Ich gebe Ihnen aber auch gerne die Links weiter. Wenn das für Ihre Klarheit irgendwie hilft, dann mache ich das gerne. Wir können uns ja im Anschluss noch einmal unterhalten.
Bei aller Kritik, die es vielleicht an der Umsetzung gibt, müssen wir uns klar vornehmen: In den nächsten Jahren geht es darum, weiter zu informieren und, statt dort anzuknüpfen, wo die Defizite in den letzten zwei Jahren aufgetreten sind, klarzumachen, wo Sicherheiten geschaffen werden müssen, so zum Beispiel beim Kunsturhebergesetz. Herr Mayer, ich bin froh, wenn wir da auch mit dem BMI an der Schaffung genau dieser Klarheit zusammenarbeiten. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe.
Noch ein Hinweis an alle, die jetzt mit irgendwelchen Ausnahmetatbeständen aus Österreich um die Ecke kommen: Es gibt die Einschätzung – auch der Europäischen Kommission –, dass es nicht EU-rechtskonform ist, mit der Rechtsfolge übrigens, dass damit am Ende überhaupt kein Schutz mehr für die Bürgerinnen und Bürger existiert.
Das, meine Damen und Herren, ist eine Kapitulation der Politik, wenn man das als Ziel vor Augen hat. Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und weltweit agierende Konzerne in ihren Schranken zu halten, und da lassen wir uns nicht beirren.
Vielen Dank.