Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, die Aktuelle Stunde hat sich gelohnt, weil wir alle hier noch einmal darstellen konnten, was bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung eigentlich Sache ist. Das, was sich da an Mythen und Legenden mittlerweile gebildet hat, ist in meinen Augen eigentlich das größte Problem bei der Umsetzung. Natürlich müssen wir daraus lernen – das gebe ich auch zu –, was entsprechende Informationskampagnen für die Umsetzung von Verordnungen bewirken. Es ist gesagt worden: Der Beschluss ist vor zwei Jahren gefasst worden.
Aber es müssen sich auch die einen oder anderen Verbände erlauben lassen, dass man ihnen Fragen stellt. Wenn ich mir anschaue, wie viel Aufwand betrieben wird, um auf die politischen Entscheidungsträger Einfluss zu nehmen: Es wäre vielleicht nicht zu viel verlangt, wenn der eine oder andere Verband genauso viel Enthusiasmus dafür aufbringen würde, seine Mitglieder bei der Umsetzung so einer Verordnung zu unterstützen.
Es ist gesagt worden: Die Datenschutz-Grundverordnung ist wichtig, weil sie auf europäischer Ebene für ein einheitliches Datenschutzrecht sorgt. Gerade die Behauptung, die Unternehmen wanderten deswegen jetzt ins europäische Ausland ab, lässt sich nicht mehr aufrechterhalten; denn es funktioniert eben nicht mehr, seinen Unternehmenssitz nach Irland zu verlagern, weil es dort laschere Datenschutzvorkehrungen gibt. Wir haben in Deutschland schon immer ein starkes Datenschutzrecht gehabt,
und das ist auch gut so. Jetzt funktioniert es eben nicht mehr, dass man aus wirtschaftlichen Gründen einfach seinen Unternehmenssitz verlegt. Deswegen ist die Datenschutz-Grundverordnung der richtige Schritt.
Schauen wir uns jetzt mal an, was da alles so erzählt wird und wen es möglicherweise treffen könnte. Ich stelle mir diese berühmte Feuerwehr vor. Die habe ich natürlich auch in meinem Wahlkreis. Ich habe auch mit den Feuerwehrleuten darüber gesprochen. Es gibt zwei Möglichkeiten, wo „Gefahr“ – in Anführungszeichen – droht.
Das eine sind die berühmten Abmahnungen. Da haben wir als Koalition jetzt noch einmal deutlich gemacht – wir haben das bereits im Koalitionsvertrag geregelt –, dass wir gegen die gesamte Abmahnindustrie etwas machen wollen. Es ist eben – und das ist ganz wichtig – kein Phänomen der Datenschutz-Grundverordnung, dass das Instrument der Abmahnungen missbraucht wird. Das gibt es doch schon viel länger. Es sind auch Homepage-Betreiber und auch die berühmten Blogger abgemahnt worden, weil sie der Impressumspflicht nicht nachgekommen sind. Es werden Onlineshops abgemahnt, weil sie irgendwelche falschen Produktbeschreibungen enthalten. Das alles sind Ärgernisse, und dagegen muss was gemacht werden.
Wir haben es im Koalitionsvertrag vereinbart, und das setzen wir jetzt um.
Ich kann den Vereinen, den Verbänden und auch meiner Feuerwehr zusagen, dass wir das machen werden.
Die andere Seite sind Bußgelder, die von den Datenschutzbeauftragten angestrebt werden können. Da müssen wir doch wirklich mal die Kirche im Dorf lassen. Auch wer jetzt glaubt, dass sich die Datenschutzbeauftragten der Länder systematisch die freiwilligen Feuerwehren in unseren Wahlkreisen vornehmen, der muss doch eindeutig davon ausgehen, dass diese Datenschutzbeauftragten mit Augenmaß arbeiten werden. Auch ein Datenschutzbeauftragter könnte einer freiwilligen Feuerwehr einfach sagen: Sie haben möglicherweise keine Datenschutzerklärung auf Ihrer Homepage. Bitte holen Sie das nach. – Das liegt im Ermessen der Behörden.
Ich habe wirklich überhaupt keinen Anlass, zu glauben, dass die Landesdatenschutzbeauftragten dieser Aufgabe nicht nachkommen werden. Da können Sie von der AfD noch so viel schreien, wie Sie wollen: Es wird dadurch nicht richtiger.
Also, alles in allem: Ruhig bleiben bei diesem ganzen Thema.
– Das müssen Sie noch lernen, mal ein bisschen ruhig zu bleiben. Das ist wirklich wahr.
Wir werden als Koalition die notwendigen Maßnahmen, die an der einen oder anderen Stelle noch nötig sind, angehen, und wir werden natürlich auch – das ist ebenfalls schon gesagt worden – die Datenschutz-Grundverordnung entsprechend evaluieren.
Noch eine Sache fand ich interessant – es wurde so viel über das Abmahnthema gesprochen –: Die letzten Novellierungen von Vorlagen zum Thema Abmahnungen, die dieser Verordnung überhaupt Tür und Tor dafür geöffnet haben, sind überhaupt erst in der vorletzten Legislaturperiode, Anfang 2013, auf den Weg gebracht worden. Insofern schließt sich ein Kreis, lieber Herr Kollege Höferlin. Die eine Legislaturperiode, in der Sie nicht da waren, erlöst Sie nicht von den Dingen, die Sie in der Legislaturperiode davor mitgetragen haben. Aber wir werden es jetzt wieder geradebiegen.
Vielen Dank.