Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schrieb 2012 in einer Festschrift – Zitat –: Die Weltgemeinschaft darf dort nicht tatenlos bleiben, wo die Verbrechen innerhalb eines Staates ein unerträgliches Ausmaß annehmen. Dort muss die Welt schützend eingreifen, die Menschenrechte verteidigen und Menschenleben retten. – Zitat Ende. Und deshalb, so fährt er fort, stünden die Namen Ruanda als auch Srebrenica für das kollektive Versagen der Weltgemeinschaft.
Hier wurde zu spät eingegriffen, der Ernst der Lage verkannt. Das muss für uns alle eine Mahnung sein – bis heute. Deshalb, meine Damen und Herren, lassen Sie uns bitte dafür eintreten, dass sich mit den Rohingya im Grenzgebiet zwischen Myanmar und Bangladesch nicht noch ein weiterer Name hinzugesellt.
Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass dort Tausende Menschen ermordet und Hunderttausende vertrieben wurden. Es ist sicherlich ein erster Schritt, wenn auf dem Papier zumindest etwas vereinbart wird, auch wenn wir den Inhalt noch nicht kennen. Aber für diese Menschen ist eine Rückkehr in abgebrannte Dörfer unter den jetzigen Zeichen kaum eine Option; denn für die von burmesischen Streitkräften gepeinigten Frauen ist es sicherlich keine Option, zurück in deren Nähe zu ziehen. Zugleich kann das mit 800 000 Bewohnern inzwischen größte Flüchtlingslager der Welt, Kutupalong, keine Option für einen dauerhaften Verbleib sein.
In der Tat kann man nun viel nachlesen über die Entstehungsgeschichte dieses Konflikts, welcher offensichtlich schon zu Zeiten des britischen Kolonialismus seinen Lauf genommen hat. Das ist eine zutiefst komplexe Geschichte. Ganz ohne Zweifel – ich glaube, das bestreitet hier niemand, sondern jeder nimmt das sehr ernst – gibt es unter den Menschen in der Grenzregion auch Gewaltbereitschaft, bis hin zu schrecklichen terroristischen Anschlägen. Wer nun aber argumentiert, die Rohingya seien keine eigenständige Volksgruppe, und im nächsten Atemzug brutalste Gewalt gegen genau diese Gruppe, gegen Hunderttausende Frauen und Kinder rechtfertigt, weil militante Gruppen Terrorakte verüben, der widerspricht sich nicht nur selbst, sondern offenbart damit auch ein extrem hohes Maß an Menschenverachtung.
Man kann nicht nur in den Medien darüber lesen. Es gibt ja auch Menschenrechtsorganisationen vor Ort; das wurde teilweise schon berichtet. Auch ich habe mit denen gesprochen. Sie können kaum berichten, was sie dort erleben, was sie dort sehen. Deswegen sage ich es jetzt noch einmal: Die argumentative Vorgehensweise der Sippenhaft, des Generalverdachts, der Pauschalisierung ist immer Gift. Sie spaltet, stigmatisiert und schürt Konflikte, und das ist nicht hinzunehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Was muss nun also passieren im am dichtesten besiedelten Flächenland der Welt, in Bangladesch? Es gibt eine gewisse Unterstützung; aber es gibt eben keine unbewohnten, aber bewohnbaren Gebiete, in denen Rohingya eine Heimat finden könnten. Wir fordern daher in unserem Antrag die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für eine freiwillige und sichere Rückkehr der Flüchtlinge nach Myanmar geschaffen werden. Das muss aber natürlich von Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen begleitet werden.
Ich möchte zum Schluss, weil das hier so häufig genannt wurde, sagen: Die Fraktionen in diesem Hause sind sich ja selten einig, auch wenn das manche hier behaupten. Das ist auch richtig so; das ist die Lebendigkeit der Demokratie. Aber bei allen Differenzen teilen wir hier einen Grundkonsens, nämlich die Notwendigkeit des Schutzes von Individuen vor Gewalt und Vernichtung. Lassen Sie uns bitte daran festhalten, auch wenn einige immer wieder versuchen, dies zu untergraben.