Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor wir uns wieder dem eigentlichen Thema, nämlich der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes, widmen,
noch einige Anmerkungen, Herr Gottschalk – wir haben dieses Thema ja schon im Finanzausschuss angesprochen –: Sie haben hier suggeriert, in dem Fall, den Sie zitiert haben, seien Kleinstanleger betroffen. Ich glaube, man muss wissen, um was es dabei geht. Hier wurde in die Zurverfügungstellung von Schiffscontainern investiert. Das ist nicht die klassische Anlage von Kleinstsparern; das will ich nur voranstellen.
Dann will ich etwas zu der Kritik an der BaFin sagen. Ich bin zwar nicht in der Rolle als Sprecherin der BaFin hier. Aber zu erwarten, dass die BaFin Unternehmen daraufhin prüft, ob das, was Gegenstand des Geschäftes und des Angebotes ist, also die Sachgüter, sprich: die Container, in deren Zurverfügungstellung investiert wird, vorhanden ist, kann nicht erwartet werden. Es wäre auch völlig falsch, den Eindruck zu erwecken, dass die BaFin zu jedem Unternehmen geht und schaut, ob die entsprechenden Sachgüter vorhanden sind.
Das geht nicht, und es wäre auch falsch, das von der BaFin zu erwarten.
Was aber zu erwarten ist, ist, dass ein entsprechendes Prospekt vorliegt, in dem auch auf die entsprechenden Risiken hingewiesen wird. Genau das war in den von Ihnen benannten Fällen auch gegeben.
In solchen Fällen, in denen, wie gesagt, in die Zurverfügungstellung investiert wird – es wird also nicht irgendein Anteil erkauft; das hätte man ja so denken können –, muss deswegen auch das entsprechende Risiko benannt werden, und das ist geschehen. Es ist eben auch Aufgabe des Anlegers, sich Gedanken darüber zu machen, ob das, was versprochen wird, auch tatsächlich gegeben ist.
Weil ich nur einige wenige Minuten Redezeit habe, möchte ich jetzt gerne etwas zu diesem Gesetzentwurf sagen. – Wir nutzen damit die Optionen aus, die uns die EU gibt. Der Kollege Hauer hat ja schon darauf hingewiesen: Wir nutzen diesen Spielraum aus, sodass bei diesen Wertpapierangeboten erst ab 8 Millionen Euro eine Prospektpflicht gegeben ist. Das bedeutet aber nicht, dass der Anleger sich selbst überlassen ist, wenn der Betrag niedriger ist, und das Risiko sowie die Informationspflicht alleine trägt. Nein, das ist nicht der Fall, sondern es wird ein dreiseitiges Informationsblatt gefordert. Das hört sich lapidar an, aber da steckt ordentlich was drin.
Uns ist es wichtig, dass wir auf der einen Seite stabile Finanzmärkte in einem rechtssicheren Umfeld haben und auf der anderen Seite auch der Anlegerschutz gewährleistet wird. Deswegen nutzen wir diese Grenze zwar, aber wir achten dabei auch darauf, dass dieses Informationsblatt den Anleger entsprechend informiert und gegebenenfalls auch schützt.
Es muss erstellt, von der BaFin gestattet und vom Anbieter veröffentlicht werden. Es muss die mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, die Geschäftstätigkeiten des Emittenten, aber auch die mit den Wertpapieren und mit dem Emittenten verbundenen Risiken – das ist ganz wichtig –, die Kosten, die Provisionen und natürlich auch die Angebotsbedingungen enthalten.
Ich glaube, unter diesen Bedingungen ist es vertretbar, den Spielraum, den wir haben, entsprechend zu nutzen. Deswegen haben wir das auch getan. Uns ist es eben, wie gesagt, wichtig, dass der Anlegerschutz gewahrt und gleichzeitig das wirtschaftliche Handeln nicht über Gebühr belastet wird. Deshalb haben wir uns darauf verständigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein Mantelgesetz. Das heißt, in ganz vielen anderen Gesetzen wird auch noch etwas verändert. Ich würde jetzt gerne noch auf jeden einzelnen Bereich eingehen, aber das lässt meine Redezeit leider nicht zu.
Wir werden in den Gremien eine engagierte Diskussion führen. Es ist auch schon angesprochen worden, Herr Hauer, dass ein Fachgespräch ansteht. Es wird sicherlich spannend werden, die Gutachter zu den Fragen zu hören, die Sie jetzt noch mal in Bezug auf den Umgang mit GmbHs angesprochen haben. Wir werden sehr interessiert dabei sein, zuhören und dann auch die entsprechenden Schlüsse ziehen.
In diesem Sinne: Danke für Ihre Aufmerksamkeit, und ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss und auch auf die Fachgespräche.