Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon gesagt. Ich möchte Ihnen aber dennoch meine Ausführungen zur Kenntnis geben. Ich wundere mich über die Äußerungen des Kollegen von der AfD, der so enthusiastisch über die Erwerbsminderungsrente gesprochen hat. In Ihrem Wahlprogramm steht dazu überhaupt nichts, noch nicht einmal das Wort „Erwerbsminderungsrente“.
Erwerbsminderung oder der Verlust der Arbeitsfähigkeit gehören zu den Armutsrisiken in unserer Gesellschaft. Das gilt insbesondere für jene Menschen, die nicht zusätzlich vorgesorgt haben. Vielfach haben sie das deswegen nicht, weil sie es schlicht nicht konnten. Bezieher und Bezieherinnen von Erwerbsminderungsrenten sind häufig gezwungen – das wurde auch schon gesagt –, ihre mageren Einkünfte durch Grundsicherungsleistungen aufzustocken. Bis zu 500 000 Menschen sind betroffen. Das wissen wir. Und weil uns das bewusst ist, haben wir gehandelt, nämlich in der letzten Wahlperiode, bevor die Sondierungsgespräche waren. Mit dem sogenannten Leistungsverbesserungsgesetz haben wir die Anrechnungszeiten auf 62 Jahre und 3 Monate angehoben. Im Schnitt – das wurde auch schon gesagt – gehen die Menschen mit 52 Jahren in die Erwerbsminderungsrente. Wenn man das einmal hochrechnet, sind das im Schnitt noch einmal 10 Jahre Zurechnung. Sie sind also schon ein Stück weit bessergestellt; das muss man einfach auch sagen.
Das bedeutet: Mehr als 320 000 Menschen haben von dieser Regelung bereits profitiert. Dieser Effekt wird sich in den nächsten Jahren natürlich erhöhen. Das ist vor allem – das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen – ein Verdienst der damaligen Arbeitsministerin, Andrea Nahles, die diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat. Dafür noch einmal herzlichen Dank.
Bei aller Freude ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten klar, dass weitere Schritte folgen müssen. Für uns heißt das konkret: Wir werden die Zurechnungszeiten für Erwerbsgeminderte weiter anheben. Es wurde vielfach gesagt – ich mache es kurz –: bis zum Jahr 2024 sogar bis 67 Jahre. Unabhängig davon werden wir für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, ein regelmäßiges Alterseinkommen in Höhe von 10 Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs realisieren; auch das muss in diesem Zusammenhang angesprochen werden. Davon werden die Betroffenen profitieren. Gerade diejenigen, die Sie als Bestandsrentner bezeichnen, die also aufgrund der Stichtagsregelung zum 1. Juli 2014 nicht zum begünstigten Personenkreis gehören, werden davon profitieren.
Wir werden auch das bestehende Drei-Säulen-Modell weiterentwickeln. Das heißt, für künftige Generationen werden wir ein breit aufgestelltes Modell anbieten, sodass für sie vorgesorgt werden kann. Außerdem werden wir säulenübergreifend Renteninformationen einführen. Das ist wichtig; denn gerade jüngere Menschen müssen rechtzeitig wissen, ob sie im Alter ausreichend abgesichert sind oder ob für sie noch zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
Sie haben beantragt, die Erwerbsminderungsrente auf alle heutigen Bestandsrentner auszudehnen. Ganz ehrlich: Das würde die SPD auch gerne. Aber man muss sich überlegen, was realisierbar ist. Ihre Forderungen würden jährlich 11 Milliarden Euro mehr kosten, und diese Mehrkosten sollten Sie benennen
und einen funktionierenden Rechnungsvorschlag unterbreiten.
Was mir aber auffällt, ist, dass in Ihrem Antrag der Präventionsgedanke überhaupt nicht vorgekommen ist. Es wurde vielfach darüber gesprochen – ich möchte es daher kurz machen –: Prävention ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben ein weiteres Programm, rehapro, vor wenigen Wochen eingeführt. Es wird von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erprobt. In einem weiteren Schritt wollen wir das Programm flächendeckend umsetzen. Wir werden damit langfristig die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen und von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, stärken und ihnen helfen, dass sie unterkommen, bevor sie in Rente gehen müssen.