Guten Morgen, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So richtig ich es finde, auf die prekäre Situation von Erwerbsgeminderten aufmerksam zu machen, so wenig zukunftsweisend finde ich den vorliegenden Antrag der Linksfraktion. Er enthält die bekannten Forderungen: Abschaffung der Abschläge, schnellere Verlängerung von Zurechnungszeiten sowie Ausweitung der Verbesserungen auf die sogenannten Bestandsrentner. Dabei geht es vor allem darum, Erwerbstätige vor dem Risiko der Erwerbsminderung zu schützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den zurückliegenden Wahlperioden gleich zweimal Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten auf den Weg gebracht. Das war absolut notwendig, wie der Blick auf die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge beweist. Bezieher einer Erwerbsminderungsrente sind deutlich öfter von Grundsicherungsleistungen abhängig als Altersrentner.
Der Anspruch an unser Sozialversicherungssystem muss ein anderer sein. Wir wollen Altersarmut verhindern. Trotz der erwähnten Gesetzesinitiativen von 2014 und 2017 waren wir als SPD-Fraktion immer der Meinung, dass weitere Schritte im Sinne der Betroffenen kommen müssen. Nicht von ungefähr steht die Erwerbsminderungsrente auch wieder im Koalitionsvertrag.
Wie schon gerade gehört, haben sich SPD und Union darauf verständigt, die Anhebung der Zurechnungszeiten zu beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben. Danach wird die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben.
Herr Kollege Birkwald, die Vorbereitungen für dieses Gesetz sind unter der Federführung unseres Sozialministers Hubertus Heil bereits angelaufen. Der Gesetzentwurf soll möglichst kurzfristig in den Bundestag eingebracht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht braucht die Erwerbsminderungsrente eine Generalüberholung in Richtung Prävention. Das haben verschiedene Experten bei der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales vor genau einem Jahr bestätigt. Mit der kontrovers diskutierten Abschaffung der Abschläge würden sich zwar die Zahlbeträge für Erwerbsminderungsrentner erhöhen, das Problem der nichtauskömmlichen Rente lösen wir damit aber nur bedingt.
– Ja. – Gute Arbeit schützt vor Armut. Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit brauchen bessere Bedingungen bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben. Wichtig finde ich, dass wir früher aktiv werden und nicht erst, wenn die vorzeitige Verrentung ins Haus steht. Der Grundgedanke lautet: Prävention vor Reha, Reha vor Rente. Dieser Kulturwandel muss sich erst durchsetzen; aber er wird sich für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und auch für den Sozialstaat lohnen. Erwerbsminderungsrente sollte die Ultima Ratio sein.
Meine Damen und Herren, in der Realität fehlt es leider nicht nur an Wissen über Rehaleistungen, sondern vor allem an Arbeitsgelegenheiten. Mit Recht wird danach gefragt, wo die Jobs für diejenigen sind, die aufgrund ihrer Krankheit nur drei bis sechs Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Wie weit sind die Unternehmen in ihrem Handeln, wenn es um betriebliches Gesundheitsmanagement und Eingliederungshilfen geht? Was tun wir dafür, dass Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung, Erwerbstätige sowie Arbeitgeber bei der betrieblichen Gesundheitsförderung an einem Strang ziehen? Es kommt eben nicht nur auf die Finanzierung von Prävention und Reha an, es muss deutlich mehr sensibilisiert und aufgeklärt werden. Das Ziel heißt, Erwerbstätige vor der Berufsunfähigkeit zu bewahren.
Auch zum Thema Prävention finden sich im Koalitionsvertrag von SPD und Union Vereinbarungen, die wir abarbeiten werden. In diesem Sinne: Lassen Sie uns das gemeinsam anpacken.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch einen schönen Morgen. In diesem Sinne: Glück auf!
Als Nächstes für die FDP-Fraktion der Kollege Johannes Vogel.