Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Thema stehen wir in einem Spannungsverhältnis zwischen Verbraucherschutz und Unternehmensinteressen im Hinblick auf ihren Wettbewerb. Nicht umsonst wird das Thema Sammelklage schon sehr lange diskutiert. Natürlich ist es längst überfällig, dass den Verbrauchern, die – jeder für sich individuell – vom Gleichen geschädigt wurden, eine Möglichkeit erhalten, sich zusammenzuschließen und ihre Rechte gemeinsam geltend zu machen. Die Frage, die jetzt bleibt, ist nur: Wird dem Verbraucher auch wirklich geholfen, wenn lediglich die Feststellung der Rechtsverletzung erfolgt und weitere Schritte erforderlich sind? Die Dieselthematik ist natürlich gerade ein willkommener Aufhänger, um dieses Thema voranzutreiben. Aber wenn das Thema einmal abgeschlossen ist, dann hört das Ganze ja nicht auf, dann wird es ja weitergehen.
Der vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die klageberechtigten Organisationen ihre Finanzierung nur zu maximal 5 Prozent von Unternehmen erhalten dürfen. Aber dieser Punkt verhindert mitnichten, dass die Verbände im Sinne dieses Gesetzentwurfes keinerlei wirtschaftliche Interessen verfolgen würden. Denn die Finanzierung solcher Verbände, die auch jetzt teilweise schon klageberechtigt sind oder zum Beispiel ein Verbandsklagerecht haben, erfolgt in höherem Maße zum Beispiel über andere Vereine, über Stiftungen oder sogar auch über die Ministerien. Auf diese Weise können weiterhin sehr wohl wirtschaftliche Interessen verfolgt werden und kann Lobbyarbeit betrieben werden. Die Realität wird daher zeigen, dass das von einigen Großen verursachte Problem dazu führen wird, dass die Unternehmer in Deutschland generell der Gefahr einer Musterfeststellungsklage ausgesetzt sein werden. Und am Ende trifft es natürlich mal wieder die vielen kleinen Unternehmen, insbesondere unseren Mittelstand, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten können.
Ein prima Beispiel dafür liefert die von den Ministerien bestens mit Fördergeldern versorgte Deutsche Umwelthilfe, die ja schon in der Vergangenheit extra ihre Mitarbeiter in die Welt entsandt hat, um nach Verstößen zu fahnden, die sie dann rechtswirksam abmahnen konnte. Wendet man den vorliegenden Entwurf jetzt mal exemplarisch auf diese Organisation an, dann muss sie ihre Mitgliederzahl nur etwas erhöhen, und schon erfüllt sie wieder alle Voraussetzungen, kann weiterarbeiten wie bisher.
Wenn wir den Verbrauchern also wirksame Instrumente an die Hand geben wollen, was selbstverständlich ist, dann braucht es halt klare und verbindliche Regeln, die Missbrauch zum Selbstzweck effektiv verhindern. Da geht der Entwurf einfach nicht weit genug und muss nachgebessert werden. Wie man das in einer Woche hinbekommen will, da bin ich sehr gespannt. Aber ich sehe dem positiv entgegen.
Vielen Dank.