Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immerhin ein Vorteil, dass alle in der Zwischenzeit erkennen, in welchem Zustand unsere biologische Vielfalt ist, dass dieser Zustand besorgniserregend ist und dass wir unser Augenmerk vor allem auf unsere Agrarlandschaft legen sollten.
Wir sehen ein dramatisches Insektensterben mit fatalen Konsequenzen auch für die Landwirtschaft. Alleine Wild- und Honigbienen sichern mit ihrer Bestäubungsleistung jährlich Lebensmittel im Wert von immerhin 500 Milliarden Euro weltweit. Vermutlich sind das die am meisten unterschätzten Tiere. Darum arbeiten wir jetzt zum Beispiel an der Abstimmung der Eckpunkte zum „Aktionsprogramm Insektenschutz“. Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium haben auch das Thema Ackergifte im Visier, Stichwort „Glyphosatausstieg“. Noch wichtiger sind in diesem Zusammenhang die Gemeinsame Agrarpolitik in der EU, kurz: GAP, und die Frage, wie sie nach 2020 aussehen wird. Allerdings kann ich Ihnen sagen: Wir im BMU sind nicht so besonders glücklich bzw. wir sehen schon, dass da noch ein großer Verbesserungsbedarf besteht.
Die Kommission ist ursprünglich mit einem wirklich guten Vorsatz ins Rennen gegangen. Sie wollte deutlich machen, dass öffentliche Gelder einen gesellschaftlichen Mehrwert erbringen müssen. Das Ergebnis selber ist, wie gesagt, verbesserungsbedürftig. Es darf jetzt nicht die Chance vertan werden, dafür zu sorgen, dass sich umweltgerechtes Wirtschaften für die Landwirtinnen und Landwirte lohnt. Von Deutschland wird jetzt erwartet, dass wir uns in den GAP-Verhandlungen für mehr Umwelt- und Klimaschutz starkmachen – ich sage es ausdrücklich –, nicht allein aus Umwelt- und Klimaschutzgründen, sondern vor allem auch zugunsten unserer Bäuerinnen und Bauern.
Die Gemeinsame Agrarpolitik muss zwei Dinge leisten:
Erstens muss sie dafür sorgen, dass Landwirtinnen und Landwirte ein auskömmliches Einkommen haben. Und natürlich muss gelten: öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. Anders lässt sich der Einsatz von Steuermitteln nicht rechtfertigen. Da bedarf es auch Pflichten und sinnvoller Anreize für die Empfänger der Mittel.
Zweitens muss staatliche Förderpolitik dafür sorgen, dass ausreichende Finanzmittel für öffentliche Güter bereitgestellt werden. Aus diesem Grund plädiert das Bundesumweltministerium schon seit langem für einen eigenen EU-Naturschutzfonds. Dem ist die Kommission leider nicht gefolgt. Das bedeutet, dass die Naturschutzfinanzierung nun weiterhin aus den Finanztöpfen einzelner Sektoren kommt, insbesondere aus der GAP.
Die aktuellen Vorschläge der Kommission sehen leider weder die richtige Mischung aus Pflichten und Anreizen für ökologische Leistungen vor, noch sehen sie ausreichende Mittel vor. Schon die Vorlage des mehrjährigen Finanzrahmens Anfang Mai war eigentlich eine Enttäuschung; denn ambitionierten Umwelt-, Natur- und Klimaschutz kann es nicht mit weniger Mitteln geben.
Die erste Säule mit ihren Direktzahlungen bleibt quasi ungeschoren, obwohl sie ineffektiv und ineffizient ausgestattet ist. Das sage nicht nur ich; das sagen vor allem auch der Europäische Rechnungshof und der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Vollkommen unverständlich ist für uns, dass der Rotstift ausgerechnet bei der zweiten Säule angesetzt wurde, über die Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen gezielt gefördert werden. Das ist so eigentlich nicht zustimmungsfähig.
Die zweite Säule ist unser zentrales Finanzinstrument im Bereich der biologischen Vielfalt. Hier brauchen wir mehr und nicht weniger Mittel.
Und noch ein grundsätzlicher Kritikpunkt an den Vorschlägen der Kommission: Sie möchte die konkrete Ausgestaltung ihrer Förderpolitik weitgehend den Mitgliedstaaten überlassen, gibt aber dabei keine ambitionierten Standards vor. Das führt am Ende unweigerlich zu Umweltdumping: Wer die geringsten Umweltstandards hat, der hat den größten Wettbewerbsvorteil. Das kann eigentlich keine nachhaltige Landwirtschaft sein.
Ein umweltpolitischer Unterbietungswettbewerb ist wirklich das Letzte, was wir und auch die Landwirtinnen und Landwirte brauchen, schon gar nicht hier in Deutschland.
Denken wir zum Beispiel an die jetzt in der ersten Säule eingeführten freiwilligen Umweltmaßnahmen, die sogenannten Eco-Schemes. Für diese sind weder ein Mindestbudget noch inhaltliche Vorgaben vorgesehen, und es steht den Mitgliedstaaten frei, zu entscheiden, ob sie sich beim Naturschutz ernsthaft anstrengen wollen oder nicht.
Ähnlich problematisch sieht es beim Greening aus. Bisher erhalten Landwirte 30 Prozent ihrer Direktzahlungen dann, wenn sie konkrete zusätzliche Umweltleistungen erbringen, also zum Beispiel für den Erhalt von Wiesen und Weiden oder den Anbau vielfältiger Feldfrüchte. Ich glaube, das ist gerade in Regionen wie Baden-Württemberg, die topografisch manchmal recht schwierig sind, ein wichtiger Bestandteil des Einkommens. Die Greening-Mittel in Höhe von 30 Prozent der Direktzahlungen sollen nach den Plänen der Kommission wegfallen und durch strenge Umweltanforderungen für 100 Prozent der Direktzahlungen ersetzt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da muss man wirklich gucken: Wie sehen diese strengen Umweltanforderungen aus? Wie werden sie künftig von den einzelnen Mitgliedstaaten selbst definiert? Auch hier droht ein Unterbietungswettbewerb. Das ist sicherlich nicht förderlich für den Zusammenhalt in Europa und für eine höhere Akzeptanz in diesem Bereich.
Glücklicherweise gibt es hierzu eine Alternative: Erhalten wir lieber den bisherigen Anteil der Greening-Mittel von 30 Prozent in der ersten Säule. Damit könnten wir in Zukunft freiwillige Umweltmaßnahmen der Landwirte finanzieren.
– Frau Künast, unsere beiden Häuser haben ihre Positionen. Ich habe diese Woche schon mal bei einer Veranstaltung gesagt: Ich bin zuversichtlich, dass die Frauen untereinander einen guten Dialog pflegen und am Ende des Tages versuchen, eine gute Lösung hinzukriegen, um gemeinsam auf EU-Ebene wirklich was zu erreichen.
Am Ende zählt das, was wir in Brüssel erreichen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass wir uns in der EU für mehr Mittel für den Naturschutz einsetzen. Ich gehe jetzt davon aus, dass das, wenn wir als beteiligte Ressorts miteinander verhandeln, wenn wir uns abstimmen, auch das Ziel ist. Ich weiß, dass auch das Bundeslandwirtschaftsministerium für eine stärkere Honorierung der Umwelt- und Klimaleistungen in der GAP ist. Wie gesagt, wir haben eine sehr heterogene Landwirtschaft in Deutschland, und wir haben den Ansatz einer nachhaltigen Landwirtschaft. Da gehört das einfach mit dazu, und genau für das werden wir jetzt kämpfen.
Herzlichen Dank.