Frau Ministerin, Sie haben mehrmals über die Verkehrsemissionen gesprochen, die vom Straßenverkehr dominiert werden. Es gibt bisher im Wesentlichen zwei Methoden, die Emissionen zu reduzieren: Entweder gibt es effizientere Fahrzeuge – das kann die Autoindustrie machen –, oder die Menschen fahren weniger oder langsamer. Für den ersten Teil – effizientere Fahrzeuge und die Verantwortung der Industrie – gibt es ein Instrument, das derzeit auf EU-Ebene novelliert wird. Das sind die Flottengrenzwerte. Wenn der Vorschlag der Kommission umgesetzt wird, dann bleibt danach eine Lücke von 45 Millionen Tonnen im Verkehrsbereich. Wenn man die Autofahrerkosten verdoppelt, weil man kein Verbot haben will, dann schließt man damit gerade einmal die Hälfte der Lücke, den Rest muss man mit anderen Maßnahmen ausfüllen.
Meine Frage: Sehen Sie das auch so, dass es nur die beiden Bereiche gibt und man letztlich eine Verdopplung der Autofahrerkosten braucht? Oder haben Sie einen Joker in der Tasche und, wenn ja, welchen? Spielt das eine Rolle in den Gesprächen mit Ihren Kollegen? Wie würden Sie reagieren, wenn wir, vorausgesetzt, dass nach der EU-Einigung nichts wesentlich Besseres herauskommt, plakatieren würden: „Die Bundesregierung hat soeben akzeptiert, dass eine Verdopplung der Autofahrerkosten notwendig wird“?