Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesjustizministerin hat sich einen Werbespruch, einen Claim, für die Musterfeststellungsklage ausgedacht. „Eine für alle“ lautet der Claim. Tatsächlich klemmt es beim „alle“, und es klemmt beim „eine“.
Alle, das sind auf Klägerseite ausschließlich bestimmte Verbände. Die Bedingungen für die Klägerverbände im Inland sind sehr eng, über die EU-Ebene aber sind sie unbeherrschbar weit gefasst. Alle, das ist nicht der einzelne Verbraucher, der sich mit anderen zusammenschließt und einen Anwalt seines Vertrauens beauftragt. Wer mit einem Verband geht, der seine Interessen bestmöglich vertreten soll, schaut bei dessen Fehlern in die Röhre; denn die Verbände wollen nicht so haften, wie es ein Anwalt müsste. Alle, das ist nicht der Handwerker um die Ecke, auch wenn er den gleichen Dieselbulli für sein Geschäft gekauft hat wie der Verbraucher für seine Familie. Daran ändert auch der erst gestern eingebrachte Änderungsantrag nichts.
Bei der Individualklage des Handwerkers kann das Gericht – muss es aber nicht – das Verfahren anhalten bis zur Entscheidung im Rahmen der MFK. Aber weder hat das Musterurteil eine Bindungswirkung – das Gericht kann also im individuellen Fall abweichend urteilen – noch bringt es den Nichtverbraucher weiter, sollte die MFK in einem Vergleich enden. Am Ende kostet es den Handwerker nur noch mehr Zeit.
Wäre die Musterfeststellungsklage eine Tanne und die offenen Rechtsfragen Christbaumkugeln, wir hätten den schönsten Weihnachtsbaum: kein Leistungstitel am Ende der MFK-Verfahren, unklare Regeln zu unwahrscheinlichen Vergleichen, untote Verjährungen, wie sie das BGB noch nicht gesehen hat, kein rechtliches Gehör im Verfahren und, und, und.
An die Große Koalition: Was ist denn das für ein Pakt für den Rechtsstaat?
Sie verabreden im Koalitionsvertrag mit Mühe 10 neue Richterstellen, und mit diesem einen Gesetz schaffen Sie Arbeit für 100 Richter extra.
Heute früh stimmen wir ab nach dem Motto: „Ab 17 Uhr ist WM – Augen zu und durch“.
Union und SPD prügeln die Musterfeststellungsklage in einem Tempo durch das Gesetzgebungsverfahren, als wär’s ein Euro-Rettungsschirm oder ein Gesetz zur Parteienfinanzierung.
Alles in allem: Wir Freien Demokraten lehnen diesen Gesetzentwurf ab.
Kommen wir zum Antrag der FDP. Seit gut zwei Wochen gilt die DSGVO. Das Gesetz ist neu und kompliziert, Fehler sind schnell passiert. Gerade Vereine und kleine Unternehmen sind unsicher. Groß ist die Sorge, bereits wegen Bagatellverstößen teuer abgemahnt zu werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, Abhilfe zu schaffen.
Erstens. Welche Verstöße sind überhaupt abmahnfähig?
Zweitens. Die erste Abmahnung wegen kleiner unabsichtlicher Fehler bei der Datenschutzerklärung darf nichts kosten. Das wäre unverhältnismäßig. Eine Verwarnung ohne Abmahngebühren zu Beginn muss reichen.
Drittens. Wir brauchen eine generelle Lösung gegen missbräuchliche Abmahnungen. Für Kleinunternehmen und Start-ups ist der Abmahnmissbrauch ein massives Problem.