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39. Sitzung
Donnerstag, 14. Juni 201819. Wahlperiode, 39. SitzungDatenschutz-Grundverordnung
4 VermerkeReaktionswert: niedrig130 Wörter Im Protokoll lesen

Nein. – Der Antrag der Regierungsfraktionen ist an Allgemeinheit nicht zu überbieten. Da muss Ihnen doch mehr einfallen.

Beifallbei der FDP

Zur Not schreiben Sie einfach mit. Sie müssen endlich das deutsche Datenschutzrecht vollständig anpassen. Die Umsetzungsfrist für das Internet-Datenschutzrecht haben Sie gerissen, die für das Telemediengesetz haben Sie verpennt.

Letzter Punkt: Datenschutz im Betrieb. Faktisch jedes Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten muss einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen; denn heute verarbeitet nahezu jeder Beschäftigte am Smartphone oder am PC personenbezogene Daten. Von den DSGVO-Vorgaben abgesehen, sollte ein Unternehmen nur dann einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben müssen, wenn eine Datenverarbeitung ein besonderes Risiko für die Betroffenen darstellt.

Beifallbei der FDP

Vorschriften wie diese atmen noch den Geist der Zeit, als IT-Fachleute Großrechner mit Lochkarten gefüttert haben. Wir brauchen Regeln für die digitale Zukunft.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Beifallbei der FDP
Beifallbei der LINKEN

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