Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Musterfeststellungsklage erleichtern wir die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher.
Gerade bei Schäden aus typischen Verträgen des täglichen Lebens oder bei komplexen Sachverhalten kann die Situation entstehen, dass sich Verbraucher Unternehmen mit erheblicher Marktmacht gegenübersehen und ihr Recht nicht geltend machen, weil es sich entweder um Kleinbeträge handelt oder weil sie wegen der Komplexität des Verfahrens von einer Klage abgeschreckt werden. Das durchbrechen wir jetzt mit der Musterfeststellungsklage.
Sie ist ein neues Instrument zur Feststellung von Sachverhalten und eine Einladung, sein Recht geltend zu machen. Mit der Musterfeststellungsklage setzen wir ein Interesse des Verbrauchers um. Sie können sich ohne größeres Prozesskostenrisiko an der Klärung einer Rechtsfrage beteiligen. Sie ist auch im Interesse von Unternehmen selbst, weil es besser und ökonomischer ist, gleichgelagerte Sachverhalte in einem Musterverfahren klären zu lassen. Außerdem ist sie im Interesse der Zivilrechtspflege,
weil die Bündelung von Verfahren die Justiz selbst entlastet.
Das ist also eine sinnvolle und wegweisende Weiterentwicklung der Zivilprozessordnung.
Der Musterfeststellungsklage wird entgegengehalten, das sei keine Zahlungsklage, man müsse seinen Betrag ja zusätzlich einklagen. Dem kann man entgegenhalten, dass all diese Einwände die Kraft des Vergleiches unterschätzen. Ein Vergleich schafft Rechtsfrieden und Akzeptanz. Wenn bereits das Rechtsverhältnis und der Sachverhalt feststehen, wird es viel stärker als angenommen auch zu Vergleichen kommen, und selbst wenn es keinen Vergleich gibt: Es ist eine große Erleichterung für den Verbraucher, dass das Rechtsverhältnis und der Sachverhalt rechtssicher festgestellt werden.
Ich verstehe nicht, weswegen sich FDP und Grüne so vehement gegen dieses Instrumentarium wenden.
Im Jamaika-Sondierungspapier haben wir uns auf die Musterfeststellungsklage geeinigt. Das ist ein Instrument, das die Verbraucher weiterbringt.
Ich darf Ihnen sagen: Wir haben diese Klageart auch nach der Sachverständigenanhörung in einigen Punkten noch verbessert. Die Anmeldung wurde erleichtert;
sie ist niederschwelliger und einfacher geworden. Durch die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts verkürzen wir den Instanzenzug und schaffen wir schneller Klarheit. Auch erwarten wir von den klageberechtigten Verbänden eine gute innere Verfasstheit und eine kompetente Verhandlungsführung; auch das haben wir noch mal klargestellt.
Gerade für die betroffenen Handwerker und Kleinunternehmer werden wir durch eine Ergänzung der ZPO sicherstellen, dass sie indirekt von Musterfeststellungsverfahren profitieren.
Das ist ein großer Fortschritt für Handwerksunternehmer, den Sie nicht kleinreden dürfen.
Wir werden im Rahmen eines Antrages heute auch klar und deutlich machen, dass uns mögliche unverhältnismäßige Abmahnungen im Bereich der Datenschutz-Grundverordnung ein großes Anliegen sind. Wir werden zeitnah darüber sprechen, wie wir das Abmahnunwesen insgesamt eindämmen können,
zum Beispiel durch die Begrenzung des Streitwerts und auch durch die Deckelung der Abmahnkosten. Damit helfen wir vielen Menschen, die sich dadurch bedroht fühlen.
Meine Damen und Herren, ja, diese Musterfeststellungsklage ist vielleicht nicht in allen Punkten perfekt.
Aber wir haben über viele Monate hinweg einen sehr guten Vergleich ausgearbeitet. Diese Musterfeststellungsklage kann sich sehen lassen, weil sie für viele Millionen Verbraucher die Rechtsdurchsetzung effektiv verbessert. Lassen Sie uns also dieses gute Gesetz heute verabschieden.
Vielen Dank.