Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu CETA könnte man jetzt noch ganz viel sagen, unter anderem zu dem, was die FDP noch vortragen wird und uns vorgelegt hat. Das haben wir auch schon häufig gemacht.
Ich will nur auf zwei Dinge hinweisen. Der EuGH und das Bundesverfassungsgericht haben Beschwerden vorliegen, und wir werden ihre Entscheidungen abwarten, bevor wir eine Entscheidung treffen. Alles andere erübrigt sich zu dieser Zeit.
Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie uns über drei Dinge reden – ich glaube das ist ganz spannend heute –: über die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bundestag und Europäischem Parlament, darüber, was die EU in der Handelspolitik dazugelernt hat, und darüber, wie wir Europäer zukünftig Handelspolitik gestalten wollen; das ist nämlich viel wichtiger, gerade nach dem G‑7-Gipfel am letzten Wochenende.
Kommen wir erstens zur Zuständigkeitsverteilung. Der Antrag der Linken zeigt hier doch ein großes Unverständnis. Da heißt es, dass der Bundestag das Abkommen mit Japan nicht ratifizieren muss, sei eine weitere Entdemokratisierung der EU-Handelspolitik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie eigentlich nicht, dass das Abkommen vom Europäischen Parlament ratifiziert wird, und halten Sie das Europäische Parlament für nicht demokratisch?
Das finde ich schon eine sehr bemerkenswerte Sache.
Mit dem Vertrag von Lissabon haben wir der EU die Kompetenz für die gemeinsame Handelspolitik übertragen. Das ist jetzt neun Jahre her. Und jetzt kommen Sie und beschweren sich, dass die EU ein Abkommen abschließt, das genau in diese Kompetenz fällt. Ihr Antrag kommt, um das klar zu sagen, neun Jahre zu spät.
Die EU tut nichts weiter, als ihre Zuständigkeit wahrzunehmen, und das wissen Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, sonst hätten Sie ja keine Stellungnahme vorgelegt, sondern eine Subsidiaritätsrüge. Die EU hat sich ihre Zuständigkeit nicht selbst gegeben; sie wurde ihr von den Mitgliedstaaten übertragen. Die neue Architektur von Handelsabkommen ist nichts weiter als die Umsetzung dieser Zuständigkeitsverteilung in die Praxis.
Für die gemeinsame Handelspolitik heißt das: Der Bundestag kann sich weiter einbringen. Er kontrolliert die Bundesregierung im Rat und kann ihr Verhalten durch Stellungnahmen beeinflussen. Das Recht zur Ratifikation liegt beim Europäischen Parlament. Deshalb wundert es mich schon, wenn Die Linke hier damit auch den Vertrag von Lissabon infrage stellt.
Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte: was die EU in der Handelspolitik dazugelernt hat. Oft hören wir, die EU habe überhaupt nichts dazugelernt. Auch die Grünen machen sich in ihrem Antrag diese Kritik zu eigen. Der Abschluss des Abkommens erfolge zu schnell; das würde die parlamentarische Beratung erschweren.
Der Text des Japan-Abkommens ist seit mehr als einem halben Jahr auf der Internetseite der EU-Kommission veröffentlicht. Im Übrigen ist es schon sehr merkwürdig, davon zu sprechen, dass die Zeit für eine parlamentarische Behandlung nicht ausreiche. Liebe Kolleginnen und Kollegen, worüber reden wir denn gerade? Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Zeit nicht ausreiche, um eine fundierte Stellungnahme abzugeben.
Sie selbst haben ja gleich zwei Anträge formuliert; davon haben Sie einen zurückgezogen. Daraus muss ich schließen, dass Sie Ihre eigenen Anträge für nicht fundiert halten. Ich habe den Eindruck, dass Ihre Haltung schon feststand,
bevor Sie überhaupt einen Blick in die entsprechenden Handelsverträge geworfen haben. Sie hatten da schon eine feste Meinung und wollten das Abkommen am liebsten ablehnen.