Vielen Dank, Herr Kollege Ernst, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade wiederholt den Bereich der Daseinsvorsorge angesprochen, der Ihrer Meinung nach von diesen Verträgen in Mitleidenschaft gezogen wird.
Ist Ihnen erstens bekannt, dass im Annex II, und zwar ziemlich genau auf der Seite 1 500, des CETA-Abkommens zwischen der EU und Kanada eine Verabredung getroffen wird, wonach alle öffentlichen Dienstleistungen – im EU-Recht spricht man von Dienstleistungen von öffentlichem Interesse – in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewährleistet sind?
Kennen Sie zweitens auch die Protokollerklärung, die die EU und Kanada abgeschlossen haben? Diese lautet – ich zitiere –:
Das CETA hindert die Regierungen nicht daran, die Erbringung dieser Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu definieren und zu regulieren. Das CETA wird die Regierungen nicht dazu zwingen, dass sie Dienstleistungen privatisieren, noch hindert es sie daran, die … für die Öffentlichkeit erbrachten Dienstleistungen zu erweitern.
Nachdem Sie das gehört haben, frage ich Sie noch einmal: Kennen Sie diese Regelung?
Und drittens: Würden Sie der alten, in der Literatur auch geprüften Aussage zustimmen: „Was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen“?