Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich mich dem Antrag der AfD näher zuwende, möchte ich mit Ihnen einen Blick auf die Sicherheitslage in Deutschland werfen, und zwar so, wie sie wirklich ist,
und nicht so, wie sie Herr Brandner durch ein düsteres Bild zu zeichnen versucht hat.
Da gibt es nämlich gute Nachrichten zu verkünden. Die Anzahl der Straftaten, soweit sie von der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden, geht weiter zurück.
In 2016 waren es 6,37 Millionen Taten, in 2017 noch 5,76 Millionen Taten, über 600 000 Taten weniger, was einem Rückgang von 9,6 Prozent entspricht.
Rückläufig waren vor allen Dingen Gewaltdelikte wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung und auch Körperverletzung, und nicht nur die einfache, sondern auch gerade die gefährliche Körperverletzung, worunter man die Körperverletzungen versteht, bei denen unter anderem ein Messer zum Einsatz kommt oder Baseballschläger, wie sie gewisse Kreise zu verwenden pflegen, auch der abgebrochene Stuhlfuß, wie man ihn gerne bei Saalschlachten verwendet, oder die mit Quarzsand gefüllten Handschuhe, die einige zum Training mit Andersdenkenden und politisch Andersgläubigen einzusetzen pflegen. In meinem ländlichen Wahlkreis gibt es zum Teil auch noch die Mistgabel. – Das alles fällt unter gefährliche Körperverletzung.
Aber fast noch wichtiger ist – und das haben Sie hervorgehoben, Herr Brandner –, dass die Aufklärungsquote kontinuierlich steigt. Über 96 Prozent aller Morde, über 80 Prozent aller Sexualdelikte, fast mehr als die Hälfte der Raubdelikte und vor allen Dingen auch mehr als 80 Prozent aller Körperverletzungen werden aufgeklärt.
– Ja, das ist eine tolle Statistik, und dafür danke ich an dieser Stelle den Strafverfolgungsbehörden, der Justiz, der Polizei, die hervorragende Arbeit leisten. Ihnen gebührt Anerkennung.
– Frau Weidel, auf Sie komme ich noch zu sprechen.
Daraus ergeben sich drei Botschaften. Erstens. Wer solche Straftaten begeht, muss ernsthaft damit rechnen, dass er zur Rechenschaft gezogen wird; das schreckt Nachahmer ab. Zweitens. Das Leid der Opfer wird gesühnt. Drittens. Der deutsche Staat schützt erfolgreich seine Bevölkerung.
Sie wollen nun die polizeiliche Kriminalstatistik weiter untergliedern, indem die „Verwendung des Tatmittels Messer“ erfasst wird, so wie es beim Gebrauch von Schusswaffen schon der Fall ist. Hierfür wollen Sie die Richtlinien für die Polizeiliche Kriminalstatistik entsprechend ändern. Hintergrund sind die von Ihnen erwähnten zunehmenden Meldungen in den Medien über Messereinsatz, aufsehenerregende Taten wie beispielsweise die Attacke auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker durch einen sicherlich fremdenfeindlich eingestellten Mann,
die gegen den Bürgermeister von Altena durch einen arbeitslosen, psychisch kranken Täter,
dem die Unterbringung von Asylbewerbern ein Dorn im Auge war.
Diese Meldungen unterstreichen den Eindruck, dass Messertaten vermehrt zunehmen,
ebenso wie die Messerattacke – das will ich nicht verschweigen – eines arabischen Asylbewerbers in einem Hamburger Einkaufszentrum.
Das Magazin „Kontraste“ vermeldete Entsprechendes und berief sich auf die Zahlen der 16 Bundesländer. In der Tat, die Berliner Kriminalstatistik weist einen Anstieg um 14 Prozent, die Brandenburger einen Anstieg um 32 Prozent und die in Hessen einen Anstieg um 29 Prozent auf. Allerdings vermeldet die Polizei Berlin, dass gerade bei Mord und Totschlag ein rapider Rückgang
der Fälle mit Messereinsatz zu verzeichnen ist; das Niveau bewegt sich auf dem des Jahres 2008. Bei Raubdelikten – das will ich nicht verschweigen – nehmen die Fälle mit Messereinsatz zu.
Der Senatsvorsitzende beim Bundesgerichtshof Dr. Thomas Fischer
hat seine Kolumne so überschrieben:
Die Messerangst in Mitteleuropa – oder: Warum die Kriminalstatistik nur dann nützlich ist, wenn man sie versteht
Zum besseren Verständnis könnte Ihr Antrag durchaus Sinn machen. Notwendig ist er nicht; denn die Innenministerkonferenz hat am 8. Juni 2018 genau das beschlossen, eine bundesweite, einheitliche und vergleichbare Erfassung von Messerangriffen. Deshalb kann man nur sagen, meine Damen und Herren von der AfD
– das ist ein altes Sprichwort, ein alter Satz –: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Ihr Antrag ist völlig überflüssig.
Sie werden ihn natürlich nicht zurücknehmen, weil es Ihnen nur um eines geht;
das ist in der Rede von Herrn Brandner deutlich geworden.
Frau Weidel, jetzt komme ich auf Sie zu sprechen. Sie haben es doch in Ihrer Rede vom 16. Mai 2018 zum Ausdruck gebracht.
Es geht Ihnen um die „alimentierten Messermänner“.
Die wollen Sie hier an den Pranger stellen.
Darum allein geht es Ihnen. Genau darum. Sie wollen – und das hat Ihr Kollege Berg im Landtag von Baden-Württemberg mit einem gleichlautenden Antrag zum Ausdruck gebracht – Menschen selektieren. Genau dieses Wort hat er verwendet.
Dieses Wort auf deutschem Boden – selektieren – ist – das muss ich Ihnen sagen – nicht mehr erträglich.