Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden über Kriminalstatistik, und wenn hier im Haus über Kriminalstatistik gesprochen wird, dann wird über objektive und über subjektive Sicherheit gesprochen. Lieber Kollege Müller, kein Opfer von Kriminalität und auch niemand, der in seiner Familie ein Opfer von Kriminalität hat, lässt sich von einer positiven Statistik in seinem Sicherheitsgefühl wieder bestärken; denn das ist ein Thema, das ihn möglicherweise ein Leben lang begleiten wird.
Aber, lieber Kollege Brandner, welchem Staatsanwalt, welchem Polizisten, welchem Bürgermeister hilft es eigentlich, wenn ich vor der Veränderung einer objektiven Statistik die politische Schlussfolgerung schon genau kenne, wenn ich schon genau weiß, welche Gruppe ich in den Blick nehmen will? Wenn ich schon vor der Erhebung weiß, was ich am Ende haben will, dann ist eine objektive Kriminalitätsstatistik das Gegenteil von dem, was unsere Sicherheitsbehörden brauchen. Sie brauchen eine überarbeitete Kriminalitätsstatistik, eine Erfassung, gerne auch vom Tatmittel Messer, aber nicht mit vorweggenommenen politischen Schlussfolgerungen,
die am Ende nur zu Schaum vor dem Mund führen und dazu, dass wir die Sicherheitsbehörden nicht vernünftig ausstatten, sondern unsere Bewertung als Politiker an die Stelle der Bewertung der Fachleute setzen, und das darf hier im Hohen Haus nicht passieren. Das ist eine Frage, die von den Sicherheitsbehörden geklärt werden muss.
Meine Damen und Herren, wenn es um subjektive Sicherheit geht, dann haben wir Politiker eben auch eine Verantwortung; denn genau wie objektive Sicherheit kann subjektives Sicherheitsempfinden das tägliche Leben von Menschen verändern.
Es ist schlichtweg nicht hinzunehmen, wenn Menschen sich nicht mehr trauen, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen und zu bestimmten Tag- und Nachtzeiten an bestimmten Orten unterwegs zu sein. Wenn also ein subjektives Gefühl dazu führt, dass ich mein Verhalten ändere, dann ist das auch ein Angriff auf Freiheit, dem wir auf den Grund gehen und zu dem wir sagen müssen: Da bedarf es möglicherweise einer Überarbeitung der Statistik.
Nun ist es so, dass die Innenministerkonferenz richtigerweise beschlossen hat, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik künftig Messer als Tatmittel aufgeführt werden sollen. Es kommt aber möglicherweise gar nicht darauf an, dass diese Entscheidung auf Bundesebene getroffen wird, sondern es kommt vielmehr darauf an, dass die Statistiken in den Ländern einheitlich geführt werden. Es ist doch schlichtweg nicht vermittelbar, dass sich die Berichtsbögen unterscheiden, dass die statistischen Ansätze in den verschiedenen Ländern so unterschiedlich sind, dass eine Übersichtsstatistik wie die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht geführt werden kann. Deswegen gehört zu diesem Beschluss der IMK, dass die Länder ihre statistischen Erhebungen jetzt anpassen und verbessern.
Ein zweiter Grund, warum ich glaube, dass dieser Antrag der AfD an dieser Stelle überflüssig ist, ist die Frage, die sich aus der Vorstellung der letzten Polizeilichen Kriminalstatistik ergeben hat. Wir haben damals sehr intensiv darüber diskutiert, welche Straftaten eigentlich in die Polizeiliche Kriminalstatistik einfließen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Ausgangsstatistik. Straftaten werden also erst dann erfasst, wenn sie an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. Daneben haben wir darüber diskutiert, welche Straftaten in die Statistik über politisch motivierte Kriminalität kommen, und ausgerechnet bei der handelt es sich um eine Eingangsstatistik.
Das heißt, wir haben Konstellationen, in denen Rechtsextreme möglicherweise Angriffe auf Flüchtlingsheime unternehmen, und am Anfang wird prima facie davon ausgegangen, das sei gar keine rechtsextreme Straftat.
Wer einen Komplettüberblick über Straftaten und Kriminalität haben möchte, der muss eine Angleichung dieser Zeitpunkte aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und aus der Statistik über politisch motivierte Kriminalität hinkriegen, und dazu steht nichts im Antrag. Deswegen geht er an dieser Stelle nicht in die richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, ein dritter Punkt, an dem wir die Kriminalstatistik dringend reformieren müssen, betrifft das Dunkelfeld; denn alle Statistiken über Kriminalität, die wir heute haben und benutzen, knüpfen an das Anzeigeverhalten und an die Kenntnis der Sicherheitsbehörden an. Was nicht zur Anzeige und nicht in den Kenntnisbereich der Sicherheitsbehörden gelangt, gelangt auch nicht in die Statistik. Deswegen gibt es kluge Ansätze aus dem BKA. Ich nenne hier den periodischen Sicherheitsbericht und den Viktimisierungssurvey des BKA. Das sind kluge Ansätze, um den Hellfeld- und den Dunkelfeldbereich gleichermaßen zu berücksichtigen.
Wir brauchen an dieser Stelle eine Reform der Kriminalitätsstatistik unter Berücksichtigung der Frage Hellfeld/Dunkelfeld, unter Berücksichtigung politisch motivierter Kriminalität und unter Berücksichtigung der Technik der Statistik. Das wäre mal ein Reformvorschlag für die Kriminalitätsstatistik. Mit diesen beiden Spiegelstrichen ist es aber leider nicht getan.
Vielen Dank.