Nein, danke; das ist nett.
Ich will also versuchen, das Thema etwas zu illustrieren und deutlich zu machen, dass es richtig viele Menschen hier in diesem Land betrifft. Wir hatten vor kurzem ein Gespräch mit einer blinden Frau, die für ihren Großvater – war es, glaube ich – die passende Rehaklinik gesucht hat. Das macht man in diesen Tagen üblicherweise über eine Recherche im Internet. Sie hat dann ganz schnell festgestellt, dass diese Seiten nicht barrierefrei waren. Es handelt sich hier um klassische Sozialleistungserbringer. Es ist eine Katastrophe, dass an solchen Ecken unserer Gesellschaft keine Barrierefreiheit herrscht. Wir hätten hier heute einen Beitrag dazu leisten können, dass dieser Zustand beendet wird. Die Richtlinie gibt Hinweise darauf, wie wir in den Bereichen Gesundheit, Soziales und öffentliche Daseinsvorsorge einen großen Schritt hätten weiterkommen können.
Aber selbst da, wo Barrierefreiheit heute schon verpflichtend ist, hapert es oft. Neulich ist mir ein besonders peinliches Beispiel untergekommen: die Website der Bundesregierung. Kurz nachdem der Koalitionsvertrag geschlossen war, haben sich die ersten blinden und sehbehinderten Menschen gemeldet und gesagt: Wir haben keinen barrierefreien Zugang zu diesem Koalitionsvertrag. – Erst Tage, Wochen später ist dann eine barrierefreie PDF ins Internet gestellt worden. Das ist natürlich absolut peinlich und zeigt, wie sehr wir am Anfang stehen. Ich stelle die Frage: Ist das die gleichberechtigte Teilhabe, von der hier zumindest sonntags immer alle reden?
Liebe Union und liebe SPD, es wäre wirklich eine Chance gewesen, die Richtlinie an dieser Stelle umfassend und vielleicht deutlicher umzusetzen als nur durch Dienst nach Vorschrift. Man muss dazusagen – das haben meine Vorredner schon gesagt –, dass die Umsetzung tatsächlich an bestimmten Stellen sogar hinter der Richtlinie zurückbleibt, und das geht natürlich überhaupt nicht. Das ist dann richtig peinlich.
Die umfangreichen Ausnahmemöglichkeiten sind ein Punkt, aber auch die Zugänglichmachung von Information, die eben nicht barrierefrei zugänglich sind.
Der eigentliche Elefant im Raum – darüber diskutieren wir schon seit Jahren – ist das Thema der Verpflichtung zur Barrierefreiheit der Privaten. Ich glaube, wir kommen nicht umhin, uns diesem Thema endlich zu nähern, weil das Leben von Menschen mit Behinderung nicht in erster Linie in Bundesbehörden oder auf deren Websites stattfindet, sondern dort, wo das Leben aller anderen auch stattfindet. Diesen Satz, glaube ich, müssen wir hier so lange wiederholen, bis er überall angekommen ist.
Wir wissen doch auch: Es gibt Wirtschaftsunternehmen, es gibt Unternehmer, es gibt Anbieter, die sich Mühe geben, die in diesem Bereich voranschreiten, aber es betrifft nicht die Breite. Wir müssen endlich Vorgaben machen und den Mut haben, dem zu folgen, was in anderen Ländern mittlerweile seit Jahrzehnten Standard ist – ich nenne die USA, Österreich und andere Länder. Auch das ist wirklich peinlich.
Ich hätte jetzt gerne noch ganz viel gesagt, Herr Bartke, unter anderem zu Ihrer Bemerkung, dass Schlichtungsverfahren weiterhin freiwillig sein sollten. Ich empfehle Ihnen Seite 37 im Jahresbericht der Schlichtungsstelle. Dort wird gut ausgeführt, warum das nicht ausreicht. Zudem hätte ich gerne noch einiges zum anderen Teil des Gesetzentwurfs und zum Verfahren gesagt.