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39. Sitzung
Donnerstag, 14. Juni 201819. Wahlperiode, 39. Sitzung
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Gerne. – Im Endeffekt wissen Sie doch auch – deshalb haben Sie vielleicht ein schlechtes Gewissen –, dass Sie mit diesem schwer zu begründenden Anfechtungsrecht für die zweite Mutter ein optionales Wahlrecht schaffen würden, ob sie qua Geburt Mutter des Kindes ihrer Partnerin sein möchte oder vielleicht auch nicht. Deswegen freue ich mich mit Ihnen zusammen, dass wir das in den Ausschüssen weiter beraten können. Ich hoffe, dass wir da zu einer besseren Lösung kommen, als wir sie mit Ihrem Vorschlag vorliegen haben.

Vielen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP
Beifallbei der AfD

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