Guten Morgen, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Nachteulen! Ich darf Sie jetzt aus dem Saal kehren. Es ist ja eigentlich schon fast alles gesagt – nur noch nicht von mir.
Wir fragen uns: Wem ist ein Kind rechtlich zuzuordnen? Der Kollege hat es eben schon eingeworfen: Ich kann bei einer Adoption, zum Beispiel bei einer Volljährigenadoption, auch mehr als zwei Elternteile haben. Hier gibt es fast nichts, was nicht ausgeschlossen ist. Die Beantwortung dieser Frage beeinflusst aber das Leben vieler Kinder, zum Beispiel wenn es darum geht, mit wem es seinen Alltag verbringt, wer Verantwortung übernehmen oder Entscheidungen treffen darf oder muss, wer den Unterhalt zahlt oder auch wen das Kind einmal beerbt.
Es sind viele, viele Fragen, die daran hängen, und Antworten auf diese Fragen findet man in dem engen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen nicht. Auch nicht geklärt ist die Elternschaft von Trans- und Intersexuellen, die es eben nun einmal gibt und – die Kollegin Heil hat es schon angesprochen – der Fall der zulässigen Embryonenspende.
Mit der Ehe für alle wurde die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare im Eherecht beseitigt. Unstrittig ist – da gebe ich Ihnen vollkommen recht –, dass weitere Ungleichbehandlungen, die noch vorhanden sind, zum Beispiel im Abstammungsrecht, beseitigt bzw. angeglichen werden müssen. Das ist unser Ziel; das ist politisch gewollt und steht auch so im Koalitionsvertrag.
Daher befindet sich bereits ein entsprechender Gesetzentwurf unserer Ministerin Katarina Barley in der Pipeline und ist sogar schon in der Ressortabstimmung. Dieser Entwurf will eine viel umfassendere Angleichung an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts und für deren Folgen vornehmen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf geht uns also nicht weit genug, und da wir schon in Vorbereitung für einen eigenen Gesetzentwurf sind, werden sich möglicherweise viele Punkte aus diesem Gesetzentwurf in unserem Gesetzentwurf wiederfinden. Sie werden sich aber nicht in dieser engen Form wiederfinden. Vielmehr wollen wir ihn weiter fassen. Deswegen wollen wir Ihrem Antrag – wie Ihrerseits ja zu befürchten war – nicht zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin, wie gesagt, die letzte Rednerin, die Sie aus dem Saal kehren darf. Ich werde Ihnen und mir diese letzte Minute jetzt schenken und wünsche Ihnen eine gute Nacht.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/2665 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es andere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf heute, Freitag, den 15. Juni 2018, pünktlich 9 Uhr, ein
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 2.03 Uhr)