Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Man könnte jetzt sagen „in diesen frühen Morgenstunden“ oder „in diesen späten Abendstunden“, aber, ich glaube, es ist auch gerade zu dieser Zeit notwendig, den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen in Ernsthaftigkeit zu diskutieren, aber auch in aller Ernsthaftigkeit festzustellen, dass im vergangenen Jahr glücklicherweise der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit entschieden hat, die Ehe für alle einzuführen. Das war gut, das war richtig – als Zeichen der gesellschaftlichen Entwicklung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sage an dieser Stelle auch, dass ich glücklich bin, in einem Rechtsstaat zu leben, in dem das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsorgane darüber entscheiden, wie an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst wird, und nicht krude Einzelmeinungen der einen oder anderen politischen Kraft.
Mit der Einführung der Ehe für alle waren wir uns alle im Klaren, dass Anpassungen in unterschiedlichsten Rechtsgebieten erforderlich sind.
Es haben sich Ungerechtigkeiten entwickelt, Situationen entwickelt, indem nicht jede einzelne Rechtsvorschrift angepasst wurde.
Deshalb hat die Koalition im Koalitionsvertrag zu Recht festgelegt, einmal einen Prüfungsauftrag zu geben und zum anderen ein Anpassungsgesetz zu erarbeiten. Der erste Schritt ist jetzt der derzeit in der Abstimmung befindliche Referentenentwurf vom Bundesministerium der Justiz. Ich sage herzlichen Dank an die Ministerin, hier vertreten durch die Staatssekretärin, dass es so schnell so weit ist, dass an diesem Anpassungsgesetz gearbeitet wird. Mit diesem Anpassungsgesetz werden die wesentlichen Vorschriften in die unterschiedlichen Gesetze eingearbeitet, sei es im BGB, im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, im Abstammungsrecht usw.
Ich finde es gut, dass die Grünen auf die Ungerechtigkeit, die sich hier ergeben hat, hingewiesen haben. Aber ich sage ganz offen: Der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist in meinen Augen – ich glaube, die Kollegin Heil hat das fast mit den gleichen Worten gesagt – mit heißer Nadel gestrickt und wird der Komplexität der Frage nicht gerecht.
Was haben wir in diesem Land? Wir haben unterschiedliche Konstellationen von Familie. Wir haben Kinder in gleichgeschlechtlichen Ehen, die durch künstliche Befruchtung gezeugt worden sind. Dort wollen wir das Abstammungsrecht erhalten. Wir haben in diesem Land Kinder, die von Vätern erzogen werden, die mit der Mutter, die in gleichgeschlechtlicher Beziehung lebt und verheiratet ist, gezeugt sind, aber ihre Vaterschaft nicht aufgeben wollen – zu Recht nicht aufgeben wollen, weil sie als Vater in einer Mehrfachehe, in einer Mehrfachfamilie, in der Patchworkfamilie ihre Verantwortung übernehmen wollen.
Bündnis 90/Die Grünen unterliegen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, so glaube ich, auch einem Irrtum, nämlich dem Irrtum, mit der Fiktion der §§ 1591 ff. BGB eine eigentlich heute schon obsolete Regelung zu übernehmen. Denn für was waren §§ 1591 ff. gedacht? Das stammt aus einer Zeit, als wir die Nichtehelichkeit der Kinder vermeiden und jedem Kind einen ehelichen Vater verschaffen wollten. Ich glaube, diese Regelung als solche ist zu überprüfen, zu bedenken und in diesem Hause zu diskutieren, statt die alte Regelung zu nehmen und Vater durch Mutter zu ersetzen.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich auf die Diskussion in den Fachausschüssen. Ich freue mich auch darauf, wie die Sachverständigen dazu sprechen, und bin gespannt, ob dadurch tatsächlich eine Ungerechtigkeit beseitigt wird. Ich freue mich, dass wir in den Wochen und Monaten nach der Sommerpause entsprechend das Anpassungsgesetz beraten, beschließen und ordnungsgemäß diskutieren dürfen.
Vielen Dank. Einen schönen Abend, guten Morgen und gute Nacht – denn ein paar Stunden möchte ich auch noch schlafen.