Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nein, ich werde heute nicht schweigen. So schrecklich die bald täglich verübten Verbrechen an unseren Frauen und Kindern sind, so empörend ist die Absicht der Regierungsmehrheit, heute eine schamlose Erhöhung der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien kurzfristig auf die Tagesordnung zu setzen, um sie möglichst unbeobachtet durchzupeitschen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Diätenurteil von 1974 die Transparenz des Verfahrens als das entscheidende verfassungsrechtliche Kriterium bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache betont. Der Grund hierfür ist, dass es in dieser Konstellation nur eine Kontrollinstanz gibt, nämlich die Öffentlichkeit. Diese verfassungsrechtliche Rechtsprechung gilt für die Parteienfinanzierung in genau gleicher Weise und wird von der gar nicht mehr so Großen Koalition bewusst missachtet. Eine Einhaltung der Mindestfristen der Geschäftsordnung genügt bei einer Ausweitung der staatlichen Teilfinanzierung nicht den verfassungsgerichtlichen Anforderungen an ein rechtmäßiges Gesetzgebungsverfahren. Die Koalition versucht vielmehr, die Öffentlichkeit zu überrumpeln, um im Windschatten der Fußballweltmeisterschaft ein verfassungswidriges Gesetz durchzubringen.
Die Behandlung im federführenden Ausschuss zeigt deutlich, dass es der Koalition um alles geht, nur nicht um ein rechtsstaatliches Verfahren. So wurde die Sachverständigenanhörung schon vor der Überweisung des Antrages in den Ausschuss von der Koalitionsmehrheit beschlossen. So etwas mag bisher üblich gewesen sein, wird aber von der Geschäftsordnung nicht gedeckt. Gewöhnen Sie sich einfach daran, dass hier jetzt die Fraktion der AfD sitzt. Wir prüfen, was erlaubt ist und was nicht.
Die kurzfristig terminierte Anhörung der Sachverständigen hatte zur Folge, dass von sieben Sachverständigen nur drei eine schriftliche Ausarbeitung einreichen konnten, die aber so kurzfristig kam, dass die Mitglieder sie vor der Anhörung gar nicht zur Kenntnis nehmen konnten. Das war wohl auch gewollt; denn sonst hätten vielleicht auch die Kollegen von der Koalition die richtigen Fragen gestellt.
Gerade weil in Sachen Parteienfinanzierung die Abgeordneten in eigener Sache entscheiden, ist es zwingend geboten, für Öffentlichkeit und Transparenz zu sorgen. Mit Heimlichkeit anstatt Transparenz verkommt der selbstbegünstigende Gesetzgebungsakt zur räuberischen Selbstbedienung.
Der AfD wird oft vorgeworfen, die parlamentarische Demokratie zu verachten. Das ist falsch.
Was wir verachten, ist die von Ihnen, den Altparteien, geschaffene erbärmliche Parteiendemokratie.
Diese Verachtung haben Sie uns durch Ihre jahrzehntelange Missachtung des Willens des Souveräns, nämlich des deutschen Volkes, gründlich gelehrt.
So wie Sie den Willen des deutschen Volkes verachten, so verachten Sie das deutsche Volk selbst und entsprechend handeln Sie. Schämen Sie sich. Die Fraktion der AfD tritt der beantragten Aufsetzung auf die Tagesordnung entgegen.
Vielen Dank.
Ich erteile jetzt dem nächsten Redner, dem Kollegen Carsten Schneider, SPD, das Wort.