Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Seitz, es hält Sie keiner hier.
Es ist an Geschmacklosigkeit und Ekelhaftigkeit nicht zu überbieten,
dass sich jemand von russischem Kapital beim Redenschreiben die Hand führen lässt
und gleichzeitig ein Gesetz zur Regelung von parteinahen Stiftungen schreibt, das Ihnen auf den Leib geschneidert ist. Das ist Selbstbedienungsmentalität. Das ist schäbig und ekelhaft.
Langwierige Gesetzgebung ist nicht immer gute Gesetzgebung, und gute Gesetzgebung ist nicht immer langwierig. Deshalb lasse ich an dieser Stelle den Oppositionsfraktionen das Zeitargument auch nicht durchgehen, weil gute Argumente nie etwas mit Zeit bzw. mangelnder Zeit zu tun haben.
Wenn man Gedanken gehabt hätte,
dann hätte man diese Gedanken auch im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses einbringen und in der Sachverständigenanhörung mitteilen können.
Damit möchte ich direkt zu Beginn dem Eindruck entgegentreten, dass es sich bei den vorliegenden Änderungen im Parteiengesetz um eine Überrumpelung der anderen Fraktionen handelt. Die von den Regierungsfraktionen vorgelegte Änderung im Parteiengesetz in Gestalt des Änderungsantrages bezieht sich nämlich nur auf zwei wesentliche Punkte: erstens die Erhöhung des absoluten Höchstbetrages und zweitens die Festsetzung in Höhe von 190 Millionen Euro zum Jahre 2019. Diese beiden Punkte sind schnell zu erfassen und auch parlamentarisch zu würdigen.
Die parlamentarische Würdigung nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag haben wir mit der Anhörung fortgesetzt. Das war im Übrigen eine den Sachverhalt vertiefende, notwendige Anhörung, die trotz des engen Zeitplans der Sache auch gerecht geworden ist. Ich bedanke mich daher ausdrücklich bei den Oppositionsfraktionen für die kritische Diskussion im Rahmen der Anhörung der geladenen Sachverständigen.
Das Ergebnis war aber deutlich. Neben der vereinzelten Kritik, dass die Parteien in eigener Sache entscheiden und bedauerlicherweise keine parteiübergreifende Einigung vorliegt, wurden die Änderungen von der Mehrheit der Sachverständigen als maßvoll, bescheiden und sinnvoll bezeichnet.
Entscheidungen in eigener Sache mögen teilweise eigenartig anmuten. Doch das Grundgesetz legt die Demokratie und die Demokratie durch die Parteien bewusst und mit klarem Verstand in die Hand des Gesetzgebers. In der Öffentlichkeit dann den Eindruck zu erwecken, als täten der Deutsche Bundestag und insbesondere die Regierungsfraktionen etwas Unmoralisches
oder Unzulässiges,
ist schlicht unanständig,
zumal alle diejenigen, die scharfe Kritik üben, selber keinen Bedarf haben, weil sie irgendwelche zwielichtigen Finanzquellen haben oder aber auch stiller Nutznießer dieser Änderungen sind.
Daher halte ich es für geboten, dass wir uns in der Sache mit den Änderungen auseinandersetzen. Lassen Sie uns darüber streiten, ob die finanzielle Teilausstattung der Parteien in der Höhe nachvollziehbar ist. Lassen Sie uns darüber reden, ob die gesetzliche Ausgestaltung des Parteiengesetzes zeitgemäß ist. Nichts dazu habe ich heute an Argumenten gehört.
Aber lassen Sie uns zum Schutze des Vertrauens in die Parteien deutlich machen, dass es hier um Gelder geht, die treuhänderisch und verantwortungsvoll in unser Gemeinwesen zurückfließen.
Der Stehtisch mit dem Schirm, der Handzettel für die Befragung der Bürgerinnen und Bürger dazu, was sich in ihrem Umfeld ändern soll, die Unterstützung und Würdigung von Forderungen aus Bürgerbegehren genauso wie das zielgerichtete Aufbereiten von Informationen über Parteitage für Twitter und Facebook und das Bedienen von Kurznachrichtendiensten auf dem Smartphone: Das alles wird daraus finanziert. Das Geld fließt hier nicht in die Parteien, sondern durch die Parteien zurück in die Willensbildung des Volkes.
Die Menschen müssen in die Lage versetzt werden, zu wissen, was eine Partei will. Und das ist eben keine Einbahnstraße.
Die Änderungen sind auch notwendig geworden, weil das beträchtliche Ungleichgewicht zwischen der relativen und der absoluten Höchstgrenze im Parteiengesetz den Gesetzgeber zum berichtigenden Handeln nahezu aufruft. Die relative Höchstgrenze führt derzeit bei allen berechtigten Parteien – und auch Sie streichen diese Gelder ein; jetzt tun Sie mal nicht so scheinheilig! –
zu einem Anspruch von rund 190 Millionen Euro. Das ist sachlich nachvollziehbar.
Diese relative Höchstgrenze achtet darauf – ich erkläre Ihnen das auch gerne noch einmal persönlich –, dass den Parteien nicht mehr gegeben wird, als sie selber erwirtschaftet haben.