Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Reihen haben sich merklich gelichtet, nachdem die Schäflein im Trockenen sind.
Die parlamentarische Demokratie
– so heißt es in einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 –
basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.
So weit das Diätenurteil von 1975.
Meine Damen und Herren, wenn dies für die Abgeordnetendiäten und die Parteienfinanzierung, über die wir gerade debattiert haben, gilt, dann gilt es erst recht für die Finanzierung der sogenannten parteinahen Stiftungen, die seit Jahren in einer Grauzone operieren. Wir wollen die parteinahen Stiftungen aus dieser rechtlichen – einige sagen sogar: verfassungswidrigen – Grauzone herausholen und sie auf eine ordentliche, materielle gesetzliche Grundlage stellen. Wir wollen regeln, wofür sie zuständig sind und wofür nicht, und vor allem wollen wir die Höhe der jährlichen Zuwendungen, die inzwischen mehr als das Dreifache der Parteienfinanzierung beträgt, drastisch reduzieren.
Bereits die von Bundespräsident Richard von Weizsäcker im April 1992 eingesetzte Sachverständigenkommission zur Parteienfinanzierung bemängelte die fehlende Rechtsgrundlage für die sogenannten parteinahen Stiftungen. Im Abschlussbericht dieser Kommission heißt es – ich zitiere –:
Eine Einstellung der Zuwendungen allein in den Haushaltsplan reicht nicht aus; denn dies geschieht, ohne daß die Öffentlichkeit hinreichend Gelegenheit hätte, davon Kenntnis zu nehmen. Der aus dem Demokratieprinzip fließende Gesetzesvorbehalt verlangt ... ein öffentlichkeitswirksames Gesetzgebungsverfahren auch für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen.
So weit die Sachverständigen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu diesem längst überfälligen öffentlichkeitswirksamen Gesetzgebungsverfahren lädt die AfD-Fraktion Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf herzlich ein.
Wie Sie wissen, sind die sogenannten Stiftungen ihrer wahren Rechtsnatur nach lediglich eingetragene Vereine, die sich nicht aus irgendeinem Stiftungsvermögen, wie man denken könnte, finanzieren, sondern auf regelmäßige Zahlungen aus der Bundeskasse angewiesen sind. Das wollen wir ändern, indem wir uns ehrlich machen und aus den Vereinen echte Stiftungen machen, die auch mit weniger Bundesmitteln ihre zentralen Aufgaben erfüllen können.
Beispielsweise halten wir es für überflüssig, dass die Stiftungen inzwischen mehr Auslandsrepräsentanzen unterhalten als die Bundesrepublik Deutschland Botschaften hat.
Allein im Jahr 2017 waren es sage und schreibe 581 428 000 Euro, die weitgehend unter dem Radar der Öffentlichkeit an Ihre politischen Stiftungen geflossen sind. Es kann doch nicht sein, dass über diese gewaltigen Summen am Rande der Haushaltsberatungen in irgendwelchen Kungelrunden entschieden wird. Wir brauchen endlich ein Parteistiftungsgesetz.
Wir brauchen dieses Gesetz, um den immer wiederkehrenden und leider weitgehend begründeten Klagen über die „gesetzlosen Fünf“ – so hat der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim die Stiftungen einmal genannt – den Boden zu entziehen.
Meine Damen und Herren, schließen wir gemeinsam die rechtsfreien Räume rund um die parteinahen Stiftungen! Mit unserem Gesetzentwurf, der sich eng an die Vorschläge namhafter Parteienrechtler anlehnt, würde die Bundeskasse jährlich um mehrere Hundert Millionen Euro entlastet werden.
Durch Übergangsfristen würden Härten für bereits bestehende Stiftungen vermieden, würden die Entscheidungen rund um die parteinahen Stiftungen aus dem Hinterzimmer in die Öffentlichkeit geholt und transparent gemacht. Mit diesem Gesetz hätten wir gemeinsam die Chance, verlorengegangenes Vertrauen bei den Bürgern wieder zurückzugewinnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hoffen, dass Sie sich dieser wichtigen Debatte, auch wenn sie die AfD angestoßen hat, nicht verschließen werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.