Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dieser Debatte über politiknahe Stiftungen habe ich für Sie zum Anfang eine Kennerfrage mitgebracht:
Was haben Alice Weidel, der Kollege Karl Lauterbach, der SPD-Kollege mit der Fliege, und Thomas de Maizière gemeinsam? Genau! Die einfache Antwort findet jeder heraus – das steht im Kürschner –: Alle sind promoviert. Die kompliziertere Antwort: Alle drei – Alice Weidel, Karl Lauterbach und Thomas de Maizière – sind Stipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Das heißt: So ein schlimmer Klüngel- und Kaderverein kann das gar nicht sein, wenn man dann hier in drei verschiedene politische Fraktionen kommen kann, liebe Freunde, meine Damen und Herren.
Ich will fragen – um jetzt zum Gesetzentwurf selbst zu kommen –: Warum hält die AfD dieses Gesetz, das uns jetzt vorliegt, eigentlich für notwendig?
Dem Grunde nach hat mein Kollege Marc Henrichmann das alles schon erklärt: Weil Sie auch gern Geld haben wollen und die Lex AfD schaffen wollen! Aber ich habe mir das mal ein bisschen formal angeguckt.
Zum Ersten sagen Sie: Die Rechtsstellung und das Ziel, das die politiknahen, die parteinahen Stiftungen verfolgen, sind nicht so legitim. Zum Zweiten sagen Sie: Da gibt es eine zu große Partei- und Staatsnähe. Zum Dritten sagen Sie: Das Ganze bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. – Das sind drei Punkte, die mich nicht überzeugen.
Zum Ersten: Wenn Sie sagen, nach allgemeiner Ansicht hätten die politiknahen und parteinahen Stiftungen einen erheblichen Ertrag für die politische Bildungsarbeit in unserem Land, dann scheinen Sie selbst das nicht zu teilen. Das will ich ausdrücklich zurückweisen.
Wenn man sich das mit Blick auf die Adenauer-Stiftung anschaut, stellt man fest: allein im Jahr 2017 fast 1 700 Veranstaltungen, bei denen über 100 000 Menschen erreicht wurden – überall in Deutschland, von der Uckermark bis an den Bodensee.
Zur politischen Arbeit im Ausland, die Sie kritisieren, kann ich nur sagen: Wenn wir in die Geschichte zurückgucken, dann sehen wir beispielsweise in Spanien erhebliche Erfolge. Nach dem Tod von Franco und nach der politischen Wende 1982 haben alle parteinahen Stiftungen – die Ebert-Stiftung, die Naumann-Stiftung und die Adenauer-Stiftung – maßgebliche Arbeit bei der Demokratisierung des Landes geleistet.
Wenn Sie sagen: „Die Stiftungen sind im Ausland nicht hinreichend demokratisch legitimiert“: Tja, das ist so. Nichtregierungsorganisationen sind nicht demokratisch legitimiert. Aber die Nichtregierungsorganisationen finden Ihre Kumpel Putin und Assad ja auch nicht so gut.
Meine Damen und Herren, Sie kritisieren zweitens die zu große Staatsnähe und sagen: Die Stiftungen machen viel zu sehr parteinahe Arbeit. – Da habe ich gedacht: Okay, das ist ein Standpunkt, den man einnehmen kann. – Ihr Lösungsvorschlag hat mich dann aber doch überrascht. Sie sagen: „Sie sind zu staatsnah“, und die Antwort ist: Okay, dann verstaatlichen wir mal die parteinahen Stiftungen. – Denn jetzt sind es Vereine; nach Ihrer Lösung sollen sie juristische Personen des öffentlichen Rechts werden. Das macht irgendwie keinen Sinn.
Aber dann habe ich gedacht: So unflätig wird die AfD schon nicht sein; die werden sich was dabei gedacht haben. Dann habe ich gesagt: Ich schaue mal nach, wie Sie das begründen. Ich musste feststellen: Eine substanzielle Begründung enthält Ihr Gesetzentwurf nicht. Der Begründungsteil, der besondere Teil zu den einzelnen Normen, widerspiegelt sich eigentlich nur in dem Benennen von Überschriften und in nichts anderem.
Die Antwort darauf ist ganz einfach; das hat Herr Straetmanns schon gesagt. Den Gesetzentwurf haben Sie quasi abgeschrieben, bis auf Ihre eigene Lex AfD, den Zusatz, dass auch Sie Geld kriegen; aber sonst haben Sie es im Grunde abgeschrieben von einer Abhandlung unter anderem des Staatsrechtlers Morlok. Bemerkenswert ist: Im Jahr 2000 hat Morlok diese Abhandlung geschrieben, in der „Zeitschrift für Gesetzgebung“. Herr Braun, Sie haben vorhin den tollen Zwischenruf gebracht: Das hat ein toller Staatsrechtler geschrieben; das ist doch komplett geklärt mit der Gesetzgebungskompetenz. – Ich sage Ihnen: Als Herr Morlok das 2000 geschrieben hat, gab es die Föderalismusreform 2006 noch nicht. Das hätte einer Ihrer Referenten mal herausfinden können. Die Rahmengesetzgebungskompetenz ist entfallen.
Die Lösung, die Sie vorschlagen, Artikel 21 als Gesetzgebungskompetenz, finde ich mehr als schwierig. Also alles in allem sehr lieblos, wie Sie es da vorstellen. Das ist keine gute Grundlage.
– Die Zwischenfrage würde ich zulassen.