Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Förderung der politischen Stiftungen ist im Bundeshaushalt folgendermaßen begründet: Die wesentlichen Verwendungszwecke sind „gesellschaftliche und demokratische Bildungsarbeit, die politische Forschung, … Begabtenförderung und Hilfeleistung zum Aufbau demokratischer freiheitlicher und rechtstaatlicher Strukturen im Ausland“.
Der Bundestag hat die Haushaltshoheit. Als Abgeordnete sage ich, dass die Förderung der politischen Bildung durch politische Stiftungen eine sehr gute Verwendung von Steuermitteln ist.
Alle politischen Stiftungen haben in der Bundesrepublik einen ähnlichen zentralen Zweck. Sie erfüllen im Auftrag des Staates demokratische und gesellschaftspolitische Bildungsarbeit. Diese Aufgabe liegt im öffentlichen Interesse, weshalb sie auch aus öffentlichen Töpfen zu finanzieren ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Handeln parteinaher Stiftungen basiert auf dem Wertekonsens der ihr nahestehenden Parteien. Das macht politische Stiftungen so besonders; denn sie repräsentieren über Jahre gewachsene politische Strömungen mit deren gefestigtem Wertekompass. Deshalb ist es richtig, die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen von einer angemessenen Dauer der Zugehörigkeit ihrer Parteien in den Parlamenten abhängig zu machen, und dies sollte auch so bleiben.
Der Pluralität der politischen Stiftungen entsprechend hat auch jede politische Stiftung ihre ganz eigene Gründungsgeschichte und Arbeitsschwerpunkte. Ich nenne als Beispiel die 1925 gegründete Friedrich-Ebert-Stiftung. Ihr Ansinnen war es vor allem, junge kompetente Arbeiterkinder zu unterstützen. Sie sollten mithilfe der Stiftung an staatlichen Studiengängen teilnehmen können.
Heute leisten viele parteinahe Stiftungen hervorragende Arbeit bei der Begabtenförderung mit ihren Studien- und Promotionsförderwerken. Damit haben sie peu à peu eine Stipendienkultur in Deutschland etabliert, die unabhängig von Herkunft, Parteizugehörigkeit oder dem Geldbeutel der Stipendiaten ist. Das ist praktizierte Chancengerechtigkeit.
Aber es ist nicht nur die finanzielle Unterstützung, die die Studienförderung der parteinahen Stiftungen so wertvoll macht. Als Studentin engagierte ich mich ehrenamtlich in Jugendverbänden und arbeitete neben dem Studium, um es finanzieren zu können. Das war natürlich immer ein Balanceakt. Als ich dann im Masterstudium ein Stipendium der Friedich-Ebert-Stiftung erhielt, entspannte sich die Situation merklich. Ein besonderes Auswahlkriterium war allerdings nicht der Notenspiegel, sondern vor allen Dingen mein gesellschaftliches Engagement. Ist die Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement nicht das, was uns allen am Herzen liegt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Studienförderung allein schon ein guter Grund für die staatlichen Zuwendungen wäre, lassen sich diese auch mit dem umfassenden Aufgabenspektrum der politischen Stiftungen begründen. In ihrer Bildungsarbeit zielen die Stiftungen darauf, einen Mehrwert für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu erzielen und die Angebote entsprechend zugänglich zu machen.
In den überaus gut besuchten Veranstaltungen der Friedrich-Ebert-Stiftung und anderer Stiftungen zu DDR-Geschichte, Rechtsextremismus oder Industriepolitik 4.0 in meinem Wahlkreis, in Gera, Altenburg oder Greiz, habe ich stets sehr großes Interesse aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer wahrgenommen – egal ob jung oder alt, ob Erzieherin oder Bankangestellter. Das ist für mich auch ein klares Zeichen der besonderen Qualität der Bildungsangebote.
Aber auch von Angeboten anderer Stiftungen wie der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung oder der Rosa-Luxemburg-Stiftung weiß ich, dass sie einem hohen Qualitätsanspruch folgen und ihre Arbeit immer einer stetigen internen und externen Überprüfung unterziehen.
Wenn die AfD die Zuwendungen an die politischen Stiftungen radikal kürzen will, dann geht dies zulasten von Qualität und Wirkungskraft ihres staatlichen Bildungsauftrages.
Dass dies nicht im Sinne unserer freiheitlichen Grundordnung ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits klargestellt. In seinem Urteil von 1986 begründet es die Rechtmäßigkeit der staatlichen Förderung parteinaher Stiftungen exemplarisch mit § 2 der Satzung der Friedrich-Ebert-Stiftung. Dort steht, dass sie „nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet“ ist, sondern die „demokratische Erziehung“ sowie „die internationale Zusammenarbeit“ und die gesellschaftliche Entwicklung „im demokratischen Geiste zu fördern“ strebt.
Für die anderen Stiftungen gilt das ebenso. In den Statuten der Friedrich-Naumann-Stiftung heißt es zum Beispiel sinngemäß: Gewinn wird nicht erstrebt. Aufgabe der Stiftung ist es, moralische Grundlagen in der Politik zu festigen. Im Statut der Konrad-Adenauer-Stiftung steht geschrieben, sie diene gemeinnützigen Zwecken und unterstütze die europäische Einigungsbestrebung. In der Satzung der Heinrich-Böll-Stiftung heißt es, die politische Bildungsarbeit im In- und Ausland zur Förderung der demokratischen Willensbildung werde betont. Bei der Hanns-Seidel-Stiftung liegt der Zweck darin, die demokratische und staatsbürgerliche Bildung des deutschen Volkes zu fördern, und bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung werden in den Statuten die politische Bildungsarbeit sowie die internationale Verständigung und Zusammenarbeit als Zweck hervorgehoben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist klar geworden: Auch bei weltanschaulichen Unterschieden eint alle hier genannten politischen Stiftungen ein verbindendes Ziel: das gemeinsame Engagement für Demokratie, Bildung, Verständigung und gleichberechtigte Teilhabe.
Wir alle sollten ein Interesse daran haben, dieses Netz politischer Stiftungen in Deutschland mit ihrer qualitativ hochwertigen und international anerkannten Arbeit zu erhalten und weiter zu stärken. Dazu brauchen wir diesen Gesetzentwurf nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Vielen Dank.