Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben ja gerade ganz unterschiedliche Politikstile: Die einen sind eher gesteuert von kurzfristigen Machtinteressen und laufen Ressentiments und vermeintlichen Stimmungen hinterher, die anderen versuchen, Probleme, reale Probleme der Menschen durch harte Arbeit zu lösen. Ich freue mich, dass unser Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil zur zweiten Sorte gehört.
Ich möchte ihm herzlich gratulieren – liebe Frau Griese, vielleicht können Sie es ihm ausrichten – zum ersten Gesetzentwurf, der durch das Kabinett gegangen ist; dabei geht es um die Einführung der Brückenteilzeit. Ein Gesetzentwurf zum Thema Langzeiterwerbslosigkeit ist in der Kabinettsabstimmung. Ich finde, das lässt sich gut an.
Insofern danke ich der Linken auch, dass wir heute über das Thema Langzeiterwerbslosigkeit reden können, und ich will auch etwas zu Ihrem Antrag sagen. Da hat sich ja auch tatsächlich im Vergleich zu früheren Anträgen etwas verändert, zum Beispiel ist die Zahl der geforderten Stellen hochgegangen: von 200 000 auf 300 000. Vielleicht war Ihnen der Abstand zu den von uns anvisierten und vorgeschlagenen 150 000 Plätzen nicht groß genug, sodass Sie jetzt noch mal draufgelegt haben. An anderer Stelle – das finde ich schön – kommen Sie uns inhaltlich entgegen. Es ist nicht mehr so, dass Sie sagen: Jeder, der ein Jahr arbeitslos ist, soll ohne Berücksichtigung anderer Hintergründe Zugang zum sozialen Arbeitsmarkt haben. Vielmehr sagen Sie jetzt – wie ich finde, zu Recht –, dass schon geguckt werden sollte, dass es besonders arbeitsmarktferne Personen sind, zum Beispiel Personen mit Familie oder Ältere. Insofern finde ich es gut, dass Sie uns da entgegenkommen.
Es wundert mich, dass Sie ein Programm fordern. Da müssen Sie aufpassen – das vielleicht als Anregung für weitere Anträge –, dass Sie nicht von real existierender sozialdemokratischer Politik überholt werden;
denn wir werden ein Regelinstrument einführen.
Ich freue mich über den Gesetzentwurf, der jetzt in der Ressortabstimmung ist. Ich will aber schon ankündigen, dass wir als SPD-Fraktion an einem Punkt Diskussionsbedarf haben. Das liegt gar nicht an Hubertus Heil; denn in dem ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf stand noch etwas anderes drin. Wir wollen, dass dieses Regelinstrument „fliegt“. Wir wollen, dass viele Langzeiterwerbslose wieder eine Chance haben auf Arbeit, auf Teilhabe und auf sinnvolle Beschäftigung. Da gibt es einen Knackpunkt, die Frage: Wie wird dieser Lohnkostenzuschuss berechnet? Was ist sozusagen die Bemessungsgrundlage? Im aktuellen Gesetzentwurf steht, der Mindestlohn sei die Grundlage. Das ist ein Problem, weil alle tarifgebundenen Unternehmen, kommunale Wohlfahrtsverbände dann de facto ausgeschlossen sind. Denn sie müssten massiv draufzahlen, wenn nur der Mindestlohn erstattet würde.