Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Hass und Hetze im Netz, das ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung mehr. Wir alle wissen von unseren eigenen Profilen, von Kollegen, von Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern oder mit der Polizei, mit welcher Wucht und vor allem mit welcher Intensität in strafbarer Weise im Internet gehetzt wird. Da geht es um Volksverhetzungen, um üble Beleidigungen, um Mobbing und um Bedrohungen bis hin zu Mordaufrufen.
Weil leider allzu oft solche Worte dann auch zu Gewalttaten führen, mussten wir dagegen vorgehen. Deswegen war es richtig, dass wir gegen Hass und Hetze und gegen Straftaten im Internet dieses Netzwerksdurchsetzungsgesetz beschlossen haben. Das war eines der wichtigsten Gesetze der letzten Legislaturperiode.
Dank an Justizminister Maas für seine Initiative,
Dank an die Opposition für wertvolle Anregungen und Dank an alle Abgeordneten der Koalitionsfraktionen der letzten Wahlperiode für dieses Gesetz. Es war richtig, dass wir die sozialen Netzwerke in die Pflicht genommen haben; denn wer Milliarden verdient, wer Milliardenumsätze macht, den trifft auch die Verantwortung dafür, dass es keine Straftaten in seinem Netzwerk gibt. Deswegen war dieses Gesetz wichtig. Damit verhindern wir Einschüchterungen von Bürgerinnen und Bürgern. Damit sichern wir die Meinungsfreiheit, sodass jeder seine Meinung äußern kann, ohne bedroht zu werden.
Wohlgemerkt: Die Meinungsfreiheit wird durch dieses Gesetz nicht im Ansatz verletzt.
Nur offensichtlich strafbare Inhalte müssen gelöscht werden. Wenn es Zweifel gibt, ob ein strafbarer Inhalt vorliegt, dann greift die regulierte Selbstregulierung. Das soziale Netzwerk muss dabei auch nicht ständig jeden Inhalt kontrollieren, sondern nur auf Beschwerden reagieren. Und nur eine Behörde kann Bußgelder verhängen, nicht Facebook selbst. Wo kämen wir da hin! Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann von einer Privatisierung des Rechts in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rede sein.
Das wichtigste Element unseres Gesetzes hat breite Zustimmung erfahren: vom Richterbund über die Polizeibehörden bis hin zur Internet-Community.
Endlich haben wir in Deutschland die Verpflichtung, dass soziale Netzwerke eine Zustellperson in Deutschland benennen müssen.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Unterlassungsansprüche in Deutschland geltend machen und müssen nicht im Ausland tätig werden, etwa in einem Karibikstaat oder wo auch immer die sozialen Netzwerke angeblich ihren Sitz haben. Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden haben einen Ansprechpartner vor Ort. Das war ein Meilenstein dafür, dass Unterlassungsansprüche hier in Deutschland durchgesetzt werden konnten.
Ihnen von der AfD geht es doch gar nicht darum, die Meinungsfreiheit zu verteidigen.
Ihnen geht es darum, weiterhin Hass und Hetze im Internet zu ermöglichen, wie wir es von Ihren Leuten hören.
So hetzte etwa Politikerin Jeanette Ihme, AfD-Landesvorstandsmitglied im Saarland, in Facebook so übel über Zuwanderer, dass sie zu Recht zu 90 Tagessätzen wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.
Genau gegen solche Leute ist dieses Gesetz. Gegen ein solches Verhalten wollen wir vorgehen. Es darf keine Rechtsfreiheit im Internet geben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Übrigen ist Ihr Entwurf so dünn und so schlampig begründet, dass wir ihm schon deswegen nicht zustimmen können. Das mag daran liegen, dass Sie andere Arbeitsprioritäten haben. In der „Bild“-Zeitung war zu lesen, dass Sie für über 10 000 Euro Kuchen und Schnittchen bestellt haben. Ganz offensichtlich beschäftigen Sie sich lieber mit solchen Dingen. Sie verfuttern Steuergelder, statt ordentliche Anträge zu stellen.
Das zeigt: Sie taugen nicht einmal als Protestpartei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hass und Hetze haben ein beängstigendes Ausmaß erreicht.
Noch eine Anmerkung zu den Linken: Ihre Änderungsvorschläge sind so minimal. Wenn man sich vor Augen hält, dass Sie in der letzten Legislaturperiode alle Vorschläge der GroKo abgelehnt haben, dann ist das, glaube ich, ein großes Lob und eine innige Verbeugung vor diesem Gesetzeswerk.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns zusammenstehen.