Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir atmen alle mal tief durch! Ich glaube, es ist sinnvoll, wenn die Debatte wieder ein bisschen sachlicher wird.
Ganz unabhängig vom Zustandekommen des deutschen Abstimmungsverhaltens in Brüssel – hierzu haben wir eine gesonderte Kleine Anfrage gestellt – tragen wir die Entscheidung in der Sache mit. Ich finde es übrigens ausgesprochen schade, dass die geschäftsführende Bundesumweltministerin, die sich ja bei dem Thema sehr entschieden gezeigt hat, heute leider verhindert ist.
– Ich weiß, dass sie in Paris ist. Deswegen sage ich ja: Ich bedaure es, dass sie leider verhindert ist. Ich werfe es ihr explizit nicht vor.
Glyphosat, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird seit Jahrzehnten in der Landwirtschaft eingesetzt und ist ausgesprochen gut erforscht. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Julius-Kühn-Institut und das Umweltbundesamt waren in die Bewertung des Wirkstoffs eingebunden – wahrscheinlich das, was Kollege Ebner „die geheime Wahrheit“ nennen würde. Sie sind nach intensiver und sorgfältiger fachlicher Prüfung der aktuellen wissenschaftlichen Forschung zu der Auffassung gelangt, dass bei sachgerechter Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier zu erwarten sind.
Die Bedenken, die das Umweltbundesamt zu den – wohlgemerkt: indirekten – Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität hat, sind wissenschaftlich nicht wirklich abgesichert.
Zu Ende gedacht wären dann im Übrigen sämtliche Techniken, die zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt werden könnten, verdächtig; dazu gehören auch mechanische Techniken wie Jäten oder Pflügen.
Hier plädieren wir dafür, trotz allem die Sorgen in der Bevölkerung ernst zu nehmen, das Ganze wissenschaftlich intensiver zu klären und dabei nicht den Eindruck zu erwecken, dass hier heute ein Glyphosatverbot die Lösung wäre.
Bewertungsbehörden weltweit kommen ebenso zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nicht als krebserregend einzustufen ist.
Entsprechend sind die deutschen Behörden zu der Einschätzung gelangt, dass die Anforderungen des EU-Rechts für die Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen erfüllt sind. Wenn das der Fall ist, gab es, eben rein sachlich betrachtet, auch nur eine folgerichtige Entscheidung, die in Brüssel bezüglich der weiteren Zulassung als Wirkstoff getroffen werden konnte, und das ist die Verlängerung, so wie die deutsche Vertretung das auch mitgetragen hat.
Die zuständigen Behörden in Deutschland haben ebenfalls keine Bedenken gegen die Genehmigung von Glyphosat für die beantragten Anwendungen als Pflanzenschutzmittel, wofür die nationale Ebene ja zuständig ist. Auch die Bienenvölker sind demnach bei sachgerechter Anwendung und verantwortungsvollem Umgang nicht gefährdet. Insofern sehe ich auch hier keinerlei Anlass, ein ordentliches Genehmigungsverfahren politisch zu instrumentalisieren.
Genau dagegen wendet sich unser Antrag. Das Vertrauen der Bevölkerung in jegliche staatliche Zulassungsverfahren sollten wir nicht leichtfertig untergraben. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Expertise und Glaubwürdigkeit der zuständigen Zulassungsbehörden und ihres Personals. Andererseits erkennen wir aber auch das gestiegene Informationsbedürfnis der Bevölkerung an. Wir brauchen deshalb definitiv mehr Transparenz in den Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel.