Nach Artikel 16a Grundgesetz haben Einreisende aus sicheren Drittstaaten, also unseren Nachbarländern, kein Asylrecht. Nach Dublin III hat der Erstzutrittsstaat in die EU die Asylzuständigkeit zu prüfen. Zurückweisung an der deutschen Grenze ist somit rechtens. Frau Merkel hat mit ihrem nationalen Alleingang – Grenzöffnung 2015 – gegen deutsches und europäisches Recht gehandelt – statt als Ausnahme dauerhaft –,
europäische Solidarität zerstört und weitere Zuwanderung ausgelöst. Ein Minister, der diesen Zustand wenigstens teilweise korrigieren und rechtskonform schon registrierte Migranten zurückweisen will, wird mit Entlassung bedroht.
Richtlinienkompetenz steht nicht über geltendem Recht. Wenn Frau Merkel eine auch nur teilweise Wiederanwendung geltenden Rechts verweigert, gebietet es dann nicht die Würde des Amtes, so frage ich die Regierung, dass für solches Handeln die Vertrauensfrage gestellt werden muss, wenn der Mut da ist?