Sehr geehrter Herr Minister, ich habe eine Frage zur Presseberichterstattung vom 21. und 22. Juni. Da ist unter Angabe des Aktenzeichens von Fällen aus dem Sicherheitsreferat des BAMF berichtet worden. Es geht um Asylantragsteller, die angedroht haben, sie könnten eine Bombe legen oder sie würden einen Anschlag begehen und dann zu Allah gehen, sie würden im Fall einer Abschiebung alle töten und ein Flugzeug zum Absturz bringen, sie seien zum Selbstmordtäter ausgebildet worden usw., sie hätten 40 Menschen ermordet, sie hätten Frauen und Kinder misshandelt und gefoltert, sie hätten schwere Körperverletzungen begangen, sie würden in ihrem Land wegen Mordes gesucht. Das alles sind Fälle von Asylantragstellern, die während der Antragstellung im BAMF diese Aussagen gemacht haben. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung spätestens nach der Berichterstattung am 21. und 22. Juni den Fällen nachgegangen ist. Ich möchte gerne von Ihnen wissen: Wo sind jetzt die Menschen, die mit Anschlägen gedroht haben bzw. Morde gestanden haben, für die sie in ihren Heimatländern verfolgt werden würden? Sind alle abgeschoben?