Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren erneut über Anträge der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen über Sanktionen nach dem SGB II und Leistungseinschränkungen nach dem SGB XII. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man Ihre Anträge durchliest, dann merkt man, dass es mehr um Ideologie und Klassenkampf geht, als dass Sie das Wohl der Menschen im Auge haben. Vor allem im Antrag der Linken ist das deutlich zu erkennen. Wenn Sie vom kapitalistischen Wirtschaftssystem sprechen, wenn Sie von Aktivierungsideologie sprechen,
und wenn Sie davon sprechen, dass wir einen Mangel an Arbeitsplätzen in unserem Land haben, was soll man dann noch sagen? Die Frage, die sich eher stellt, lautet: In welcher Welt leben Sie?
Unser Land hat die soziale Marktwirtschaft groß gemacht, deren 70. Geburtstag wir vor kurzem gefeiert haben – nicht ein kapitalistisches Wirtschaftssystem, wie Sie das darstellen.
Bundeskanzlerin Merkel hat bei ihrer Rede – das ist der Unterschied – zum 70. Geburtstag der sozialen Marktwirtschaft zum Ausdruck gebracht, um was es auch bei diesem Thema geht: Es geht um Chancengerechtigkeit, die auf den Einzelnen abstellt und nicht auf das Kollektiv.
Jeder soll die gleichen Möglichkeiten und Freiheiten haben, sich nach seinen Neigungen und Fähigkeiten zu entfalten – eigenverantwortlich, aber eben auch immer verantwortlich gegenüber anderen.
Diese Gedanken werden in zentralen Zielen des SGB II beispielsweise zum Ausdruck gebracht. Erstens. Jeder Mensch in unserem Land muss die Möglichkeit haben, ein Leben in Würde zu leben. Zweitens. Die Überwindung von Hilfsbedürftigkeit ist ein grundlegendes Element im SGB II; das gilt vor allem für die Eingliederung in Beschäftigung. Das allererste Ziel des Staates muss deswegen die Existenzsicherung sein. Zweites Ziel muss es sein, Arbeitsplätze zu schaffen und sicherzustellen und die Menschen mit aktivierenden Maßnahmen zu diesen Arbeitsplätzen zu führen.
Genau dazu gibt es auch Sanktionen. Wenn das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung davon spricht, dass Sanktionen durchaus mit Verhaltensänderungen und verstärkten Bemühungen der Arbeitsuchenden einhergehen, dass Arbeit aufgenommen wird, dann ist das aus meiner Sicht auch der richtige und ein wichtiger Weg. Wenn man dieses Gutachten des IAB durchliest, werden Ihre Anträge umso schwerer verständlich. Das IAB stellt also ganz klar Anreizwirkungen fest.
Ich war in den letzten Wochen bei meinen beiden Jobcentern und der Agentur für Arbeit im Wahlkreis unterwegs. Übereinstimmend haben alle die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Sanktionen aufgezeigt.
Die Sanktionen sind wichtig für die Aktivierung in Arbeit und sind nicht Teil einer Aktivierungsideologie, wie Sie, meine Damen und Herren der Linken, das darstellen.
Sanktionen werden nur in schweren Fällen der Leistungsverweigerung eingesetzt.
– Ich habe Ihnen doch gerade gesagt, dass ich vor Ort war und mich über die Arbeit informiert habe.
Das ist Ihre Ideologie, meine Damen und Herren der Linken, unter der Sie leiden. Vielleicht sollten Sie sich die einzelnen Maßnahmen genauer anschauen.
– Hören Sie doch bitte zu, wenn ich rede!
Zur Praxis gehört auch, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Sanktionen zurückgenommen werden, wenn man sich entschuldigt und einen wichtigen Grund nennen kann, warum man einen Termin versäumt hat.
Ich möchte am Beispiel des Jobcenters der Stadt Regensburg die Zahlen aufzeigen: Bei durchschnittlich 5 400 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahr 2017 gab es 996 Sanktionsmaßnahmen. Das heißt, bei nur knapp 1,5 Prozent der Leistungsempfänger werden Sanktionen überhaupt ausgesprochen. Ich glaube, das sind Zahlen, die durchaus repräsentativ für das ganze Land sind.
Wenn man sich die Entwicklung der letzten zehn Jahre ansieht, stellt man fest, dass die Zahl der Sanktionen um 50 Prozent gesunken ist; das sollte man sich vor Augen führen, wenn man einen solchen Antrag vorlegt. Und warum ist das so? Das liegt an der hochwertigen Einzelberatung der Leistungsempfänger durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern und der Bundesagentur, an der individuellen Beratung der Kunden, die jeden Tag kommen und sich beraten lassen, wie sie ihren Lebensweg meistern können.
Und lieber Herr Kollege Lehmann von den Grünen, es geht nicht darum, dass wir Macht ausüben wollen. Uns geht es vielmehr darum, dass erwerbsfähigen leistungsberechtigten Menschen eine Zukunft auf dem Arbeitsmarkt gegeben wird.
Liebe Kollegen der Linken und der Grünen, eine Zukunft auf dem Arbeitsmarkt gibt es auch deswegen, weil die Situation auf dem Arbeitsmarkt prekär ist. Es gibt einen Fachkräftemangel. Da bedarf es eines jeden, der seine Leistung mit einbringt.
Wir von CDU und CSU haben ein klares Menschenbild. Bei uns steht der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit auf der Agenda. Ein Schwerpunkt der Union ist es, einen sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen. Durch dieses Maßnahmenpaket soll Menschen, die langzeitarbeitslos sind, die Möglichkeit gegeben werden, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Zukunft zu finden. Wir lehnen die Anträge ab.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf Drucksache 19/2748. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/103 mit dem Titel „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“. Wir stimmen über den Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Verlangen der Linken namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Alle Urnen sind besetzt. Ich eröffne die Abstimmung über Buchstabe a der Beschlussempfehlung.
Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Sind jetzt alle Stimmen abgegeben? – Dann haben jetzt alle ihre Stimme abgegeben. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen die Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf Drucksache 19/2748 fort. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1711 mit dem Titel „Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung“. Wir stimmen nun über den Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Verlangen von Bündnis 90/Die Grünen namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind überall Schriftführer? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung zu Buchstabe b der Beschlussempfehlung.1 Ergebnis Seite 4182 C
Ist jetzt noch ein Mitglied des Hauses hier, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Haben alle ihre Stimme abgegeben? – Alle Mitglieder des Hauses haben also ihre Stimme abgegeben. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Die Ergebnisse der beiden Abstimmungen gebe ich Ihnen später bekannt.1 Ergebnis Seite 4185 D
Wir kommen nun zu den Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte, und zwar zunächst zu den unstrittigen Überweisungen.