Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich liegt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor, auf die die Pflegeschulen seit langem warten. Vor dem Hintergrund des akuten Personalmangels in der Pflege sieht es allerdings so aus, als sollten hier möglichst schnell möglichst viele Menschen die Pflegeausbildung durchlaufen – zulasten der Qualität.
Die neue Pflegeausbildung sollte der große Wurf werden – wir haben es gerade gehört –, für mehr Attraktivität und für eine Aufwertung des Pflegeberufs. Aber, meine Damen und Herren, wenn man einen Beruf aufwerten will, dann fängt man doch nicht mit einer Abwertung der Qualität an –
so geschehen in der Altenpflege. Mit der neuen Anlage 4 der Verordnung sind die Standards in der Altenpflegeausbildung derart heruntergesetzt worden, dass die Altenpflege damit zu einer „Pflege light“ verkommt. – Herr Minister, das sind jetzt keine bösen Äußerungen aus der öffentlichen Debatte; das ist die nahezu einhellige Meinung der Experten in der Anhörung am vergangenen Montag.
Wir sollten da schön differenzieren. Die Experten waren sich nahezu einig, aber das hatte keine Konsequenzen. Ein Nachbessern oder wenigstens eine Rückkehr zur Ursprungsfassung hält diese Regierung nicht für nötig.
Freie Demokraten wollen beste Bildung. Das gilt auch für die berufliche Ausbildung, und das gilt erst recht für die neue Pflegeausbildung. Die alternde Gesellschaft stellt uns vor besondere Herausforderungen: Wie gehen wir mit Demenz um, wie mit Multimorbidität? Die Antworten auf diese Fragen gehören in die Ausbildung, und zwar mit professionellen, etablierten und evidenzbasierten Instrumenten.
Das ist auch eine Frage der Verantwortung und Wertschätzung gegenüber unseren alten Menschen, meine Damen und Herren.
Die FDP vermisst zudem einen eigenen Kompetenzbereich zur Digitalisierung.
Wir haben gerade viel von dem modernen Berufsbild gehört. Aber: Wie bitte schön lässt sich heute noch ein Berufsbild modern definieren ohne Digitalisierung? In der Digitalisierung liegt ein Schlüssel für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Digitale Anwendungen können Pflegekräfte spürbar entlasten und ihnen das zurückgeben, was ihnen aktuell am meisten fehlt: Zeit – Zeit für den Pflegebedürftigen, Zeit für die Pflege am Bett.
Die Digitalisierung ist jedoch kein Selbstzweck. Sie muss reflektiert angewandt werden. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen kommt hier entschieden zu kurz. Gerade in der Pflege geht es doch auch um rechtliche und ethische Fragen der Digitalisierung. Es geht um sensible Patientendaten, deren Umgang erlernt werden muss. All das fehlt in der Verordnung.
Ein weiteres Gebot der Stunde ist die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Dazu wurde das in der Langzeitpflege vielfach eingesetzte Strukturmodell entwickelt. In der Verordnung ist das Strukturmodell aber nicht konsequent abgebildet. Dabei ist es wichtig, dass Auszubildende einen Überblick über die verschiedenen Pflegeprozesse und die Konzepte der Pflegeziele und Pflegediagnosen erhalten, also auch hier eine verpasste Chance.
Aus diesem Grunde können die Freien Demokraten der Verordnung nicht zustimmen. Allerdings drängt die Zeit: Die Pflegeschulen stehen unter einem enormen Zeitdruck; sie müssen schnell ihre Curricula für 2020 entwickeln. Vor diesem Hintergrund können wir es nicht verantworten, die Verordnung abzulehnen, und werden uns enthalten.
Die Auswirkungen der neuen Pflegeausbildung werden wir im Blick behalten. Gelingt es, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern? Was geschieht mit der Qualität der Ausbildung? Wie entwickeln sich die Anzahl der Auszubildenden und die der Ausbildungsbetriebe? Was ist mit der Ausbildung zum Pflegeassistenten als Einstieg und Möglichkeit zur Weiterbildung? Diese und weitere Fragen werden wir kritisch-konstruktiv begleiten.
Vielen Dank.