Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Immer wenn ich eine neue Stelle antrat, hat man mich gefragt, was ich da so machen will, und dazu hatte ich mir einen Satz zurechtgelegt: Bewährtes bleibt, und Neues wird angegangen.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe passt hier. Warum haben wir bewährte eigenständige, spezielle Berufsbilder einfach abgeschafft? Der Beruf der Säuglingsschwester, der Krankenschwester – wir haben auch schon über den Begriff des Altenpflegers gesprochen –: Damit einher gingen nationale gute Berufsabschlüsse. Die sind natürlich durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie verschwunden. Das sehe ich als Eingriff in eigenständige nationale Entscheidungen, die ich für nicht notwendig halte.
Eine Generalisierung, die hier vorgesehen ist, um verschiedene berufliche Anforderungsprofile in einer Ausbildung zusammenzufassen, kann auch sehr nachteilig sein. Da gibt es den berühmten Vergleich zwischen dem Philosophen und dem Fachmann, den Sie alle kennen: Der Philosoph weiß von vielem wenig, und der Fachmann weiß von wenig sehr viel. – Hier besteht die Gefahr, dass die Generalisierung in diese Richtung geht. Dazu kommen noch spezielle Länderregelungen, eigene Curricula verschiedener Berufsschulen. Somit besteht keine sichere Vergleichbarkeit der Qualifikationen verschiedener Absolventen, und es besteht ein Mehraufwand für schulische Einrichtungen.
Das Gegenteil wäre eigentlich richtig: Eine neuzuschaffende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sollte eine bundeseinheitliche Regelung gewährleisten. Es ist unsinnig, einerseits nach europäischen Vereinheitlichungen zu streben, aber andererseits bei uns einen föderalen Bildungsflickenteppich mit uneinheitlichen Lehrplänen an den einzelnen berufsbildenden Einrichtungen zuzulassen.
Wichtiger, als an der Ausbildung derartige weitreichende Experimente vorzunehmen, ist es, die Arbeitsbedingungen in allen Pflegeberufen zu verbessern, die Bezahlung den Anforderungen anzupassen, also deutlich zu erhöhen; denn damit bleiben die Pflegekräfte länger in ihrem Beruf oder generell in ihrem Beruf.
Da die Auszubildenden wechselnd an mehreren, oft weit auseinanderliegenden Einrichtungen arbeiten sollen, entsteht für diese wie auch für die Ausbildungsbetriebe ein erhöhter Aufwand, der bis zur Überforderung gehen kann. Das halten wir für nicht günstig.
Es ist auch schlicht unmöglich, alle Auszubildenden in der generalistischen Phase der Pflegeausbildung durch zum Beispiel eine Kinderklinik zu schleusen; so sinngemäß die Stellungnahme von Professor Wolfgang Kölfen, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin.
Durch die vorgesehene Generalisierung verhindert man eine durchgängige spezialisierte Vermittlung von Fertigkeiten und Wissen. Dies erschwert somit den Ausbildungsbetrieben wie auch den Auszubildenden die Umsetzung. Die Generalisierung sollte aus unserer Sicht allenfalls im Laufe des ersten Ausbildungsjahrs abgeschlossen sein.
Zu den Ausbildungsvoraussetzungen; das ist eben schon beim Minister angeklungen: Den Hauptschulabschluss nach der neunten Klasse zuzulassen, aber nicht den erweiterten Hauptschulabschluss als Forderung einzubringen, das ist auch unsere Forderung; denn zahlreiche junge Leute arbeiten bereits darin. Diese erschwerende Forderung nach dem erweiterten Hauptschulabschluss könnte dazu führen, meine Damen und Herren, dass junge Leute davon abgehalten werden, die Ausbildung anzugehen.
Hauptschüler – so ist es in einer Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vom 19. Juni 2018 noch mal betont – sind ein Potenzial, auf das wir nicht verzichten können.
Empathie, soziale Kompetenz sind hier gefragt. Zusätzlich haben diese Menschen auch eine Chance auf ein erfülltes Berufsleben. Dazu passt auch ein Zitat des ehemaligen Bundesgesundheitsministers von der FDP, Daniel Bahr. Er sagte sinngemäß: Es kommt viel mehr auf die soziale Kompetenz an als auf ein oder zwei Jahre mehr Schulzeit.
Meine Damen und Herren, wir brauchen eine schnelle Lösung und kein Rumbasteln, nicht irgendwelche Ausbildungsexperimente.
Übrigens: Frühere Zivildienstleistende, die teilweise sogar ohne Ausbildung mit in diesem Beruf gearbeitet und geholfen haben, waren eine sehr wichtige Stütze und haben dafür sehr hohe Anerkennung erfahren. Das sollten wir nicht vergessen.
Die Anhörung am Montag, dem 25. Juni, hat gezeigt, dass Anregungen und Kritik von vielen Seiten gekommen sind. Zum Beispiel wurde die Reduzierung der praktischen Ausbildung negativ angesprochen: halbiert von 2 500 Stunden auf 1 300 Stunden. Dann wurde auch gesagt, die Qualifikation sollte sich mehr auf die direkte Arbeit mit den Menschen beziehen; das sagte ich eben. Weiter: Häufige Zwischenprüfungen haben eventuell einen sehr hohen Prüfungsdruck zur Folge; so sagt es zum Beispiel Verdi.
Die Senkung des Qualitätsstandards und die Wertigkeit für die Altenpflegeausbildung werden auch in Bezug auf die Anlage 4 kritisiert: Die Zugangsvoraussetzungen würden mit den Prüfungsanforderungen kollidieren. Die Formulierungen würden wegen ihrer substanziellen Schlechterstellung gegenüber den Anlagen 2 und 3, also Pflege und Gesundheit, abgelehnt; so das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung.
Meine Damen und Herren, die Ablehnung dieser Verordnung durch uns ist damit begründet, dass grundsätzliche Einlassungen in der Sachverständigenanhörung vom 25. Juni nicht eingearbeitet worden sind. Man sollte die erst mal auswerten. Was haben wir davon, wenn wir eine Sachverständigenanhörung machen und ihre Erkenntnisse dann nicht einfließen? Das sollte erst mal gemacht werden. Wenn wir das alles beachtet haben, denke ich, dann kommt auch mehr dabei heraus.
Recht vielen Dank.