Frau Bayram hat gerade geredet. Wir müssen das hier ja nicht verlängern nach dem langen Abend, den wir gestern alle miteinander hatten.
Der zweite Punkt neben dem Baukindergeld ist die soziale Wohnraumförderung. Das ist auch ein ganz wichtiger Baustein. Da gehen wir über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus und legen auf die 2 Milliarden Euro, die wir für diesen Bereich zur Verfügung stellen, noch einmal 500 Millionen Euro obendrauf. Das heißt, in den nächsten Jahren stehen zusätzlich 2,5 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung.
An dieser Stelle adressiere ich an die Länder: Wir erwarten, dass dieses Geld – wir werden das mit einer Grundgesetzänderung entsprechend verankern –
zweckgerichtet, zielgerichtet eingesetzt wird, dass es wirklich in den sozialen Wohnungsbau fließt und nicht irgendwelche anderen Haushaltslöcher damit gestopft werden. Das Geld muss den Mieterinnen und Mietern ganz direkt zugutekommen. Da sind die Länder in der Pflicht, meine Damen und Herren.
Da wir gerade bei den Ländern sind: Sie fordern ja in Ihrem Antrag auch etwas in Bezug auf die Betriebskosten. Sie sagen, sie müssten gerechter gestaltet werden. Da bin ich sehr dafür. Sie machen zum Beispiel einen Vorschlag zur Grundsteuer. Die Grundsteuer kann ja über die Betriebskosten direkt auf die Mieter umgelegt werden. Sie sagen, das soll abgeschafft werden; das soll zukünftig allein bei den Eigentümern verbleiben.
Da muss man sich einmal ein Stück weit die Zahlen vergegenwärtigen: Das Volumen der Grundsteuer liegt bei etwa 14 Milliarden Euro; das ist jetzt eine sehr grobe Rechnung. Wenn man jetzt sagt, man schafft das ab, dann muss man sich natürlich fragen: Wer zahlt denn hinterher die Grundsteuern? Das wird am Ende natürlich bei den vermietenden Eigentümern landen.
Dann stellt sich natürlich die Frage: Welche Folgen hat das? Das macht das Mieten am Ende nämlich nicht billiger, weil natürlich auch die Refinanzierung gewährleistet sein muss. Dieses Geld muss dann über die Nettokaltmieten und andere Dinge hereingeholt werden.
Der entscheidende Punkt muss doch sein – an dieser Stelle kann ich die Grünen einmal auffordern, ihrer Verantwortung gerecht zu werden –, von den hohen Grundsteuersätzen herunterzukommen. Da blicke ich einmal auf mein eigenes Bundesland, das Land Berlin. Wir haben hier den zweithöchsten Hebesatz, den es in ganz Deutschland gibt, nämlich 810 Prozent. Es wäre doch eine Aufgabe der Kollegen, die hier für Berlin Verantwortung tragen – da regiert ja Rot-Rot-Grün –, an ihre Landesregierung zu appellieren, diese hohen Grundsteuersätze zu senken. Das würde ganz unmittelbar nicht nur die Mieterinnen und Mieter, sondern auch die Eigentümer entlasten.
Einen letzten Punkt, den Sie in Ihrem Antrag ansprechen, möchte auch ich erwähnen. Sie plädieren dafür, § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu reformieren, und wollen das Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens einer Wohnmangellage streichen. Das würde im Ergebnis dazu führen – so formulieren Sie es auch in Ihrem Antrag –, dass sich ein privater Kleinvermieter, der seine Wohnung vermietet und vielleicht nicht auf den Euro genau ausgerechnet hat, wie hoch denn tatsächlich die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent ist, möglicherweise einer Ordnungswidrigkeitensanktion ausgesetzt sieht. Das muss man sehen. Wenn man dieses Tatbestandsmerkmal abschaffen würde, hätte man ein großes Problem, weil dann natürlich viele Eigentümer sagen würden: Auf dieses Glatteis begebe ich mich nicht. Ich ziehe mich völlig aus dem Wohnungsbau zurück und investiere auch nicht mehr in den Wohnungsneubau. – Deswegen wäre das absolut kontraproduktiv.
Man muss immer wieder sagen – Sie, Frau Bayram, haben das ja angesprochen –: Es sind doch nicht die großen Kapitalgesellschaften, die den Wohnungsbestand in unserem Land vorhalten, sondern es sind die privaten Kleinvermieter; diese stellen zwei Drittel der Wohnungen in unserem Land zur Verfügung. Wenn wir das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, umsetzen würden – es gibt noch viele Dinge mehr; darauf werden die Kollegen noch eingehen –, dann würden wir diese Kleinvermieter verschrecken. Es würde niemand mehr in den Wohnungsneubau und in die Modernisierung des Bestandes investieren. Damit würden wir allen Menschen in unserem Land schaden, den Mieterinnen und Mietern ganz vorneweg. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen, meine Damen und Herren.